Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
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- cubi
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Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
UrHG §108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung ⇒ bis zu 5 Jahre Haft
StGB §328 Verursachen einer nuklearen Explosion ⇒ bis zu 5 Jahre Haft
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cu cubi
"Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade!" Pestalotzi
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- Undertaker
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Fussi hat Recht. Im Falle einer nuklearen Explosion dürften noch zahlreiche weitere Verstöße (je nach "Ausgestaltung") dazugekommen.
Kleines Beispiel aus einem mich betreffenden Bereich dazu gefällig?
- "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel" gem. § 305a StGB (bsp. das Reifenaufschlitzen eines Streifenfahrzeugs oder der Bewurf mit Steinen): Maximalstrafandrohung 5 Jahre
vs.
- "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" gem. § 113 StGB (bsp. der tätliche Angriff auf einen Beamten): Maximalstrafandrohung 3 Jahre, nach langem juristischen Kampf mittlerweile "in besonders schwerem Fall" (also bsp. auch hier der Bewurf mit Steinen) auch 5 Jahre.
Wie man also sieht, folgt das Strafrecht in vielen Bereichen nicht unbedingt einer sich sofort erschließenden Logik.
Kleines Beispiel aus einem mich betreffenden Bereich dazu gefällig?
- "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel" gem. § 305a StGB (bsp. das Reifenaufschlitzen eines Streifenfahrzeugs oder der Bewurf mit Steinen): Maximalstrafandrohung 5 Jahre
vs.
- "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" gem. § 113 StGB (bsp. der tätliche Angriff auf einen Beamten): Maximalstrafandrohung 3 Jahre, nach langem juristischen Kampf mittlerweile "in besonders schwerem Fall" (also bsp. auch hier der Bewurf mit Steinen) auch 5 Jahre.
Wie man also sieht, folgt das Strafrecht in vielen Bereichen nicht unbedingt einer sich sofort erschließenden Logik.
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, aber nicht Open Source. Das bedeutet: Du kannst sie kostenlos nutzen, du darfst sie aber nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?
- Undertaker
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Eben.
Was ist, wenn wir mal einen Killerasteroiden los werden müssen, oder eine schicke Rakete bauen wollen?
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reallifenews? oO
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
1. Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
2. Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
3. Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
1 in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
2 in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
4. Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kriegswaffenkontrollgesetz hat geschrieben:Es ist verboten, „Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben“.
Der Verstoß dagegen wird mit einer Freiheitsstrafe von ein bis fünf Jahren bestraft. (§ 19 Abs. 1 KrWaffKontrG)
C+6870
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- Lord_Vader
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