Uli Hoeneß -Symptom in unserer Gesellschaft-
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Ja, kenne ich. Hatte mal den Fehler gemacht, das auf dem iPad über diese URL aufzurufen. Hat Tage gedauert, bis ich rausgefunden hatte, wie ich im kastrierten Safari die scheiß Cookies lösche und vom Augenkrebs bei Fefe erlöst wurde.Herr Rossi hat geschrieben:Zu Fefe empfehle ich übrigens die Kleinpferdchenvariante:
http://blog.fefe.de/?css=http://dl.drop ... 20/mlp.css
;PPP
War eine Communityreaktion auf sein Gebashe gegen Ponymüll.
Grüße,
Toska
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Optimismus ist lediglich ein Mangel an Information
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Toska
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- Roland von Gilead
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Na du redest aber totalen Blödsinn. So ein schwachsinniger KommentarMalagant hat geschrieben:Richtig richtig richtig geil fände ich es, wenn der Richter ihn für 10 Jahre verknacken würde. Das hätte mal ein Signal an alle Steuerhinterzieher, die nicht eine solche Vita aufweisen können. Aber ich fürchte, er wird nur ein Jahr eingebuchtet. Bewährungsstrafe halte ich für unrealistisch.
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Wasn?tequilio hat geschrieben:Na du redest aber totalen Blödsinn. So ein schwachsinniger KommentarMalagant hat geschrieben:Richtig richtig richtig geil fände ich es, wenn der Richter ihn für 10 Jahre verknacken würde. Das hätte mal ein Signal an alle Steuerhinterzieher, die nicht eine solche Vita aufweisen können. Aber ich fürchte, er wird nur ein Jahr eingebuchtet. Bewährungsstrafe halte ich für unrealistisch.
Zum Vergleich: Boris Becker hatte 1.7 Millionen hinterzogen und bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung und hatte 500.000 EUR Steuern nachzuzahlen. Dazu kamen 300.000 EUR Geldbuße und als Bewährungsauflage musste er zusätzlich 200.000 EUR an verschiedene caritative Einrichtungen entrichten.Malagant hat geschrieben:Richtig richtig richtig geil fände ich es, wenn der Richter ihn für 10 Jahre verknacken würde. Das hätte mal ein Signal an alle Steuerhinterzieher, die nicht eine solche Vita aufweisen können. Aber ich fürchte, er wird nur ein Jahr eingebuchtet. Bewährungsstrafe halte ich für unrealistisch.
Ab einer Million Steuerhinterziehung kann die Strafe nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden. Das ist vom BGH neuerdings so geregelt und mag als Reaktion auf den Fall Becker und ähnliche Fälle passiert sein. Ausnahme: Es liegen "besonders gewichtigen Milderungsgründen" vor. Straffreiheit (in Form von Verschonung vor Knast / Bewährung) hätte es nur gegeben, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig gewesen wäre. In dem Falle wäre neben der Steuernachzahlung noch eine empfindliche Geldstrafe verhängt worden.
Wenn Hoeneß bei einem zu erwartenden Schuldspruch nicht einfährt, dann ist das ein klares Signal, dass vor dem Gesetz manche halt gleicher sind als andere. Das kann politisch in dem Fall nicht so gewollt sein. Zumal man dieses "Ass im Ärmel" derzeit für andere Verbrecher aus der Politik braucht.
Wenn er Glück hat, bekommt er vier Jahre aufgebrummt, mit etwas Pech fünf. Mit viel Glück werden davon zwei auf Bewährung ausgesetzt und selbst das wird vermutlich erst später passieren, wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist. Alles andere würde mich wundern und noch mehr am angeblichen Rechtsstaat zweifeln lassen.
Grüße,
Toska
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- end_aka_meli
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Hehehehe ... der kann froh sein, wenn er nicht noch Steine kloppen darf.end_aka_meli hat geschrieben:So hat er sich damals geäußert, als ein Spieler vom FCB verurteilt wurde ... Ironie?
Grüße,
Toska
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Toska
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http://www.deutschlandfunk.de/prozess-g ... _id=279922
Ganz interessant zum Thema Selbstanzeige und dahingehend, daß wohl etliches strafrechtlich verjährt ist (5 Jahre bis 2009, seitdem bei schweren Fällen 10 Jahre). Damit wären etliche Millionen schlicht irrelevant aus strafrechtlicher Sicht. 2007 bis 2011 wäre dann noch relevant und das sollen die kolportierten 3,5 Millionen sein. Die sind aber in der Selbstanzeige wohl enthalten. Wobei auch die restlichen Zahlen dort alle drin sein sollen, die Anlagen jedoch nicht wegen der "Schnelligkeit" der Schweizer Bank.
Frau Schwarzer hat ja auch lediglich für den steuerrechtlich nicht verjährten Teil (10 Jahre) ihre Schuld beglichen. Mal schauen, wie die Selbstanzeige gewertet wird. Hiernach ist die aus strafrechtlicher Sicht womöglich sogar ausreichend gewesen und er würde freigesprochen werden. Ggfls. schaut der BGH drüber ...
Ganz interessant zum Thema Selbstanzeige und dahingehend, daß wohl etliches strafrechtlich verjährt ist (5 Jahre bis 2009, seitdem bei schweren Fällen 10 Jahre). Damit wären etliche Millionen schlicht irrelevant aus strafrechtlicher Sicht. 2007 bis 2011 wäre dann noch relevant und das sollen die kolportierten 3,5 Millionen sein. Die sind aber in der Selbstanzeige wohl enthalten. Wobei auch die restlichen Zahlen dort alle drin sein sollen, die Anlagen jedoch nicht wegen der "Schnelligkeit" der Schweizer Bank.
Frau Schwarzer hat ja auch lediglich für den steuerrechtlich nicht verjährten Teil (10 Jahre) ihre Schuld beglichen. Mal schauen, wie die Selbstanzeige gewertet wird. Hiernach ist die aus strafrechtlicher Sicht womöglich sogar ausreichend gewesen und er würde freigesprochen werden. Ggfls. schaut der BGH drüber ...
- end_aka_meli
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Ich "versuche" mal nicht ins Stammtischniveau abzugleiten , aber 5 Jahre Verjährung ist schon ziemlich wenig. Ok, jetzt ist's doch passiert
Bis 10 Jahre kann sich das Finanzamt ja noch das Geld zurückholen nebst Zinsen.
Geld über 5 bzw. 10 Jahre ist zwar strafrechtlich nicht relevant, aber mir geht einfach nicht in den Kopf, das diese Bereicherung doch gegen die strafmildernden Gründe, welche zugegeben offensichtlich vorliegen, gegengerechnet werden müsste.
Strafmildernder Grund = Wohltätigkeit von 5 Mio. Spendengeldern sollte m.M.n. gegen Bereicherung vor über 10 Jahren von 20 Mio. aufgehoben werden.
Dann müsste ja auch geprüft werden, ob die strafmildernden Gründe in der 5-Jahres-Frist liegen (Spendentätigkeiten usw.), wenn die Juristerei so auf ihre Fristen versteift ist.
Bis 10 Jahre kann sich das Finanzamt ja noch das Geld zurückholen nebst Zinsen.
Geld über 5 bzw. 10 Jahre ist zwar strafrechtlich nicht relevant, aber mir geht einfach nicht in den Kopf, das diese Bereicherung doch gegen die strafmildernden Gründe, welche zugegeben offensichtlich vorliegen, gegengerechnet werden müsste.
Strafmildernder Grund = Wohltätigkeit von 5 Mio. Spendengeldern sollte m.M.n. gegen Bereicherung vor über 10 Jahren von 20 Mio. aufgehoben werden.
Dann müsste ja auch geprüft werden, ob die strafmildernden Gründe in der 5-Jahres-Frist liegen (Spendentätigkeiten usw.), wenn die Juristerei so auf ihre Fristen versteift ist.
Ja, allerdings ist ist es weder steuer- noch strafmindernd, wenn man mit dem hinterzogenen Steuern wohltätig umgegangen ist.end_aka_meli hat geschrieben:Strafmildernder Grund = Wohltätigkeit von 5 Mio. Spendengeldern sollte m.M.n. gegen Bereicherung vor über 10 Jahren von 20 Mio. aufgehoben werden.
Das ist kein Robin Hood, sondern einer mit schlechtem Gewissen und ganz schlechten Anwälten und Steuerberatern.
Mal ehrlich: Hoeneß ist vor Gericht mit drei angeblich erstklassigen Anwälten aufgeschlagen. Der Höchstzahl von Anwälten, die bei so einem Prozess zur Verteidigung eines Mandanten zugelassen sind. Und selbst deren Fachkollegen wundern sich über die absurde Prozesstaktik und offensichtliche Planungsfehler:
Die Höhe der zu erwartenden Strafe hängt maßgeblich von der Höhe des Hinterziehunsbetrages ab. Was hat die Verteidigung sich also dabei gedacht ohne Not noch eine Woche vor Prozessbeginn aktualisierte Zahlen einzureichen, welch die nachweisliche Summe der hinterzogen Steuer vervielfacht? Absolutes Kamikaze! Zigmillionen Steuern sofort fällig! Bewährung endgültig ade! Zumal damit die Selbstanzeige und damit die einzige ernsthafte Chance für einen Freispruch endgültig kaputt ist. Eine Selbstanzeige ist nur dann wirksam, wenn alle hinterzogen Steuern vollständig angegeben werden. Und selbst *das* hat man versemmelt. Diesen einen Schuss, den man hatte? Für die Katz!
Der einzig erkennbare Sinn dieser Aktion wäre gewesen, die Finanzbehörde mit dem Umfang der eingereichten Unterlagen kurz vor Prozessbeginn zu verwirren und zu überfordern. Dann hätte man aber die Zeugin vom Finanzamt so richtig auseinander nehmen müssen. Denn sonst macht diese Taktik keinen Sinn. Stattdessen heißt es bei Vernehmung der Finanzbeamtin: „Keine weiteren Fragen." Und dann wird auch noch ganz cool der vom Finanzamt errechnete Betrag als richtig anerkannt.
Die haben es sogar geschafft, noch während des Verfahrens Hoeneß die Grundlage zur Revision des Urteils am BGH zu verbauen. Gerade da wären Rechtsfragen zur Wirksamkeit der Selbstanzeige äußerst interessant gewesen, aber seine Anwälte haben das Thema wunderbar selbstversenkt. Also in etwa einem Jahr wird ganz unspektakulär in der Presse verkündet, dass die Revision verworfen wurde, und Herr Hoeneß tritt als braver Staatsbürger seine Strafe an.
Grüße,
Toska
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Toska
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- ftn|smokin'
- sie nannten ihn viagra
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Mal ein Gedanke. Hat die Finanzbeamtin die ganzen Akten alleine gewälzt? (wahrscheinlich nicht)
Ist die eigentlichen Summe noch höher und wurde sie (und/oder potentielle Helfer) geschmiert / beeinflusst?
Vielleicht wurde deswegen die Summe anerkannt. Wenn jetzt auf einmal z.B. 50Mio da stehen würden, wäre das noch unschöner für Höneß und man nimmt durch die Anerkennung den kleineren Schaden in Kauf. Und die Revision verbaut man sich mit Absicht, damit keine unangenehmen Fragen auftauchen, wenn die möglich wäre, jedoch nicht wahrgenommen wird.
Ist die eigentlichen Summe noch höher und wurde sie (und/oder potentielle Helfer) geschmiert / beeinflusst?
Vielleicht wurde deswegen die Summe anerkannt. Wenn jetzt auf einmal z.B. 50Mio da stehen würden, wäre das noch unschöner für Höneß und man nimmt durch die Anerkennung den kleineren Schaden in Kauf. Und die Revision verbaut man sich mit Absicht, damit keine unangenehmen Fragen auftauchen, wenn die möglich wäre, jedoch nicht wahrgenommen wird.