Klodeckel des Tages geht an die Bremer Grünen

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Toska
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Klodeckel des Tages geht an die Bremer Grünen

Beitrag von Toska » 24.03.2014, 19:09

Hallo,

Im Norden der Republik ticken die Ökos bekanntlich ein bisschen anders und ggf. ticken sie auch mal aus. Hier beim Gesetzentwurf des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes:
....Der ehemalige leitende Geschäftsführer des Öko-Instituts hatte in den Referentenentwurf des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes nämlich einen Passus eingebaut, der es den "mit dem Vollzug beauftragten Personen" erlaubt, "in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten", um zu kontrollieren, ob die Vorgaben des Gesetzes – unter anderem das Verbot zum Betreiben stromintensiver Elektroheizungen – auch eingehalten werden. Freimütig wird im entsprechenden Vollzugsparagrafen eingeräumt: "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."

Quelle: https://meinungsfreiheit24.wordpress.co ... itarismus/
:sagnix:
Grüße,

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cubi
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Beitrag von cubi » 24.03.2014, 19:26

Der Wurmfortsatz der Verräterpartei! *seuftz* :roll:
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Beitrag von Toska » 24.03.2014, 23:02

cubi hat geschrieben:Der Wurmfortsatz der Verräterpartei! *seuftz* :roll:
Jau, was will man da erwarten? Sowas passiert, wenn man Fanatiker (und dazu noch strunzdumme) Gesetze machen lässt. Die tun sich da parteiübergreifend alle recht leicht damit, schwer erkämpfte Grundrechte billig und ohne Not der einen oder andren Sache zu opfern.

Mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist es ja eh' nicht sonderlich weit her. Die hätten nur in die Heizstättenverordnung den Passus aufnehmen müssen "elektrische Heizgeräte ab 1500 Watt unterliegen der Heizstättenverordnung". Und schon kann der unsägliche Schornsteinfeger den Spionage-Job mit übernehmen und unerwünschte Verbraucher unbrauchbar machen. Wenn du dem dann was von "Unverletzlichkeit der Wohnung" erzählst, kommt er halt mit der Polizei wieder und du wirst zwangsbeglückt. Bei der Gelegenheit könnte er noch die Glühbirnen überprüfen und ob die Durchflussmenge vom Duschkopf und der Toilettenspülung größer ist, als von der EU gewünscht.

Bei der Neuregelung des Waffengesetzes hat man das ja auch geschickt angestellt: Du musst die Überprüfung deines privaten Waffenschrankes in deiner Wohnung nicht hinnehmen. Aber dann darfst du die Knarren abgeben. Egal ob 1000%tig legal erworben und gesetzeskonform aufbewahrt, oder nicht. Den Schrank auf der Sackkarre vor die Tür zu rollen reicht nicht und taugt bestenfalls als Gegenbeweis. Das Thema tangiert aber nur einen kleinen Kreis von Betroffenen, daher ist es nicht skandaltauglich.

Bei Gesetzen ist das wie mit dem Zeugungsakt: Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch. Schlimmer noch, es wird regelmäßig die Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt und bis zum Beweis des Gegenteils bist du erstmal schuldig. Schöne neue Welt.
Grüße,

Toska
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Beitrag von Hyaena » 24.03.2014, 23:42

Ich hatte da doch mal irgendwas mit totalitär erwähnt vor etlichen Monaten ... :roll:

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