Bild am MontagIm Prozess um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hannover zwei Haupttäter und eine Mittäterin zu hohen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten vor Gericht eine fremdenfeindliche Gesinnung abgestritten. Der Vorsitzende Richter wählte in der Urteilsbegründung jedoch klare Worte: Die drei hätten aus "nationalsozialistischem Fremden- und Rassenhass" gehandelt.
Sehr angemessenes Urteil und saubere Begründung. Schade das in Sachsen sehr wahrscheinlich ein anders, milderes Urteil gefällt worden wäre.