Die Bundesregierung veröffentlicht gelegentlich (nicht jedes Jahr) ein sogenanntes "Weißbuch", in dem der zukünftige Kurs der Bundeswehr abgesteckt wird. Macht man halt meistens dann, wenn sich großartig was ändert, oder kleinere Nachjustierungen als großer Wurf politisch ausgeschlachtet werden müssen.
Das diesjährige "Weißbuch" hat es ganz schön in sich:
Darin geht es unter anderem darum, das verfassungsrechtliche Verbot, nach dem die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt werden darf, bis zur Unkenntlichkeit abgeändert werden soll. Diese heilige Kuh bundesrepublikanischer Rechtsauffassung soll fast komplett vom Eis. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, heißt es in dem vorliegenden Entwurf, „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“
Wie das genau aussehen soll? Daran wird noch gefeilt.
Wer denkt: "Schlimmer geht immer!", der liegt richtig. Denn auch die nächste Kuh muss vom Eis und da geht es um das Verbot von Angriffskriegen. Im Report jammert man rum: „In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern“. Und dem steht halt der Parlamentsvorbehalt im Weg. Entsprechende Fürsprecher, die den Parlamentsvorbehalt abschaffen wollen gibt es bereits länger in den Reihen von CDU/CSU und SPD und die tönen da öfter schon mal rum.
So geht das dann gleich auf hohem Niveau weiter: „Es wird […] zunehmend schwierig, den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten“. Das sind halt auch so Anspielungen auf den Einsatz im Mali. Das ist postkolonialer Scheißdreck der Franzosen und keine NATO-Aktion. Im Prinzip wird unser Beitrag zu Mali von keinem Beistandspakt oder Verträgen gedeckt und wir sind trotzdem mit dabei. Und das Bundesverfassungsgericht hat halt bislang klar gesagt: "Auslandseinsätze sind nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet."
Afghanistan konnte man damit irgendwie rechtfertigen. Mali? Keineswegs. Einsatz am Horn von Afrika? Patrouillen der Marine vor dem Gaza-Streifen und Libanon? Waren NATO-Aktionen und/oder von der UN abgesegnet. Da man sich für die Marine-Überwachung der Fluchtrouten zwischen Türkei und Griechenland kein Bundestagsmandat holen wollte, mogelte man das unter den NATO-Beistandspakt in Sachen Afghanistan mit dabei. Ganz enge Geschichte und Klagen dagegen hätten sicherlich Erfolg.
Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze ‚durch Ad-hoc-Kooperationen‘ von Staaten. ‚Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands‘ müsse man in der Lage sein, ‚auch diesen Herausforderungen‘ Rechnung zu tragen.“
Halt so Sachen wie die Mittelmeer-Patrouillien. Da spielen dann auch wieder so Dinge mit, wie die gemeinsame Panzerbrigade und das Landungsschiff, dass wir zusammen mit Holland betreiben. Oder die neue gemeinsame Brigade mit den Polen. Die deutsch-französische Vorzeige-Brigade sowieso. Ein gemeinsamer Einsatz einer solchen Einheit im Ausland bedarf derzeit zwangsläufig immer der Zustimmung des Parlaments und das ist halt unseren Kriegstreibern zu hinderlich.
So nach dem Motto: "Ist das noch Gesetz, oder kann das schon weg?"
