TORRENTS SIND GEFÄHRLICH!!!!

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BobbyShaftoe
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TORRENTS SIND GEFÄHRLICH!!!!

Beitrag von BobbyShaftoe » 23.03.2011, 10:08

Hallo Forum,

da in den vergangenen Monaten hier immer wieder von Abmahnungen wegen illegaler Downloads berichtet wurde, hier nochmal ganz deutlich:
  • Das Herunterladen von Raubkopien ist illegal.
  • Der Download von öffentlichen Torrents ist dumm. Vergleichbar mit "Herr Wachtmeister, ich hab nen Affen. Könnse mir sagen wo ich mir meinen nächsten Schuss holen kann?"
  • Insider berichten, dass in der Szene nur noch private Torrents benutzt werden.
  • Insider berichten, dass in der Szene nur noch private FTP-Server benutzt werden.

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Hyaena
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Beitrag von Hyaena » 24.03.2011, 17:23

http://abmahnwahn-dreipage.de/ ist lesenswert für Betroffene.

Der upload ist bezüglich der Abmahnungen das Problem.
Zuletzt geändert von Hyaena am 24.03.2011, 23:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von yt » 24.03.2011, 20:29

Welches Problem besteht dann nicht Hyaena?

Man begeht beim Download öffentlich gemachter, rechtswidrig hergestellter Kopien, genauso eine Straftat wie beim Upload, laut UHG

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
(quelle http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html )

Unterstellt man dem Abgemahnten daraufhin Gewerbsmäßiges Handeln, ist schon der Versuch strafbar.
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube der Hinweis, wie man sich etwas unrechtmäßig aneignet, dass in der Regel auch noch durch einen technischen Kopierschutz geschützt ist, ohne erwischt zu werden, ...

Na, das is wohl zu weit her geholt, ... wer wäre schon so blöd in einem öffentlichen Forum eine Anleitung zur Begehung einer Straftat hinterlassen. (Wobei ich mir nicht einmal sicher bin ob das in diesem Falle anwendbar wäre)

Persönlich finde ich es trotzdem auffällig, ungeschickt, und kindisch blöd solche Hinweise und ich würde niemandem dazu raten sich aus anderen illegalen Quellen zu bedienen. Aus einem einfachen Grund:

Diejenigen die klauen sind mitschuldig an der Miesere, dass es solche bescheuerten Gesetze gibt.
Wenn diese "Diebe" sich nun weiter zurückziehen, werden die Gesetze weiter verschärft, bis wir die Totalüberwachung im Netz haben. Das ist meine Meinung. Ich prangere das an.

Die einfachste und nächstliegende Alternative die ich euch aufzeigen möchte ist: Konsumverweigerung.
Die etwas schwierigere ist Öffentlichkeitsarbeit und das Anprangern dieser Lobbyisten aus der Musik und Filmindustrie.

Ich persönlich wünsche mir eine Kultur und Datenflatrate. Damit Kultur, Information und Daten endlich (gemein-)frei sind.

Danke das ich meine Meinung sagen durfte.
Mit vernetzten Grüßen,
yours truly

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Beitrag von Hyaena » 24.03.2011, 22:38

Recht hast Du natürlich. Generell sollte man die Finger davon lassen.

Strafbarkeit ist theoretisch immer eine ernste Sache, gleichwohl dieses in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielt (Frage der Nachweisbarkeit). Zivilrechtlich ist der Anschlußinhaber idR derjenige, der das ausbaden muß (Eltern kennen dieses Problem). Strafrechtlich kann der Anschlußinhaber nur wegen dieser Eigenschaft nicht belangt werden.

Eine "Anleitung zur Begehung einer Strafbarkeit" sieht dann im übrigen doch ganz anders aus. Würde sich dann idR Beihilfe oder Anstiftung nennen. Ist aber zu weit hergeholt und hier nicht ansatzweise einschlägig.

Aber grundsätzlich ist es natürlich vollkommen richtig, daß gekauft werden sollte. Ich kaufe wegen der ganzen restriktiven Sachen im übrigen fast gar keine normalen Spiele mehr. Bin nur noch mit Browserspielen und jetzt gerade mal wieder mit einem MMO beschäftigt.

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Beitrag von yt » 25.03.2011, 06:07

Hyaena hat geschrieben: Eine "Anleitung zur Begehung einer Strafbarkeit" sieht dann im übrigen doch ganz anders aus. Würde sich dann idR Beihilfe oder Anstiftung nennen. Ist aber zu weit hergeholt und hier nicht ansatzweise einschlägig.
Wäre es nicht denkbar, dass aufgrund der so genannten Hacker-Paragrafen sich die gängige Praxis heute erweitern ließe, um genau diese Fälle? Der Tip dient doch ausschließlich nur einem Zweck. Und wie ich oben aufführte, der Versuch könnte als strafbar angesehen werden, weil gewerbsmäßiges Handeln unterstellt wird.

Sollte dies nicht der Fall sein, der 3. Korb ist ja noch nicht geworfen ... Zeit genug für die Verwertungsmafia da noch ein 3 Punktewurf zu landen.
Mit vernetzten Grüßen,
yours truly

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Beitrag von Hyaena » 25.03.2011, 09:55

Gewerbsmäßig hängt nicht mit der Anzahl der Verstöße zusammen.

"Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will."

Also den eigenen Lebensunterhalt finanzieren, verbessern oder das Vermögen erhöhen. Klassisches Beispiel ist das dealen mit BtM oder aber eine bestimmte Betrugsmasche (fortwährendes Verkaufen von Sachen bei ebay ohne dem Käufer Eigentum verschaffen zu können oder wollen) Versuch reicht hier im übrigen aus. Es kann auch schon mit dem ersten (versuchten) Delikt erfüllt sein.

"Eigenkonsum" ist hier nicht mit umfaßt.

Aber grundsätzlich ist es in der Tat spannend, was hier evtl. noch auf uns zukommt.

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Beitrag von yt » 25.03.2011, 10:03

Hyaena hat geschrieben:Gewerbsmäßig hängt nicht mit der Anzahl der Verstöße zusammen.
Da scheint es ein Missverständnis zwischen uns beiden zu geben. Die Anzahl der Verstöße war nie , zu keiner Zeit, ein Thema.

Falls du noch keine (aktuelle) Abmahnung gesehen hast, lass ich dir gern eine zukommen.
Da wird die "gewerbsmäßiges Handeln mit besonderer Schwere" unterstellt, schon bei einem Torrent File.
(natürlich um die 100 Euro Deckelung zu umgehen)

Oder verstehe ich dich bzw den Sachverhalt verkehrt?
Mit vernetzten Grüßen,
yours truly

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Beitrag von Hyaena » 25.03.2011, 11:05

Was dort steht, ist nicht so wesentlich. Strafrechtlich gesehen liegt mE nur dann ein gewerbsmäßiges Handeln vor, wenn eben die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Die Abmahnanwälte drohen natürlich auch mit strafrechtlichen Konsequenzen und führen diese aus. DAs ist nachvollziehbar.

http://www.kanzleischroeder-kiel.de/200 ... 2-o-22109/
"...dass bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet über Tauschbörsen ein Umfang erreicht werden muss, der über das hinausgeht, was einer Nutzung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch entspräche (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2008, Aktenzeichen 3 W 184/08; Beschluss vom 2.2.2009, Aktenzeichen 3 W 195/08 )."
Konkret geht es um ein Album, allerdings wird eben auch wie oben zitiert noch einmal ausgeführt, was Gewerbsmäßigkeit bedeutet.

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Beitrag von yt » 25.03.2011, 11:53

Strafrechtlich gesehen liegt mE nur dann ein gewerbsmäßiges Handeln vor, wenn eben die weiteren Voraussetzungen gegeben sind.
Da bin ich ganz deiner Meinung.
Deswegen riet ich Stony und anderen auch dazu, ihre Anwälte an zu spitzen, auf die Deckelung zu pochen, sofern ein schuldhaftes Verhalten nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Doch ein Frage noch zu dem zweiten Thema.
Magazine, Zeitschriften und auch Internetforen tauschen ja gern Informationen aus,
die am Rande der Illegalität Hinweise geben.
Viele werben sogar offen damit, dass in ihrem Heft alle Tips und Tricks zum Kopieren trotz Kopierschutz stehen.
Mich wundert dass dies von statten geht, denn genau dass, so hätte ich gedacht sollte mit den Hacker-Paragrafen verhindert werden.
Beim Heise Portal gab es ja eine Rechtsstreitigkeit, bei der die Klägerin untersagen wollte dass der Beklagte weiterhin einen Link zu dem Hersteller der Produkte von cloneCD, CloneDVD und ähnlichen setzt. (Das ist dann noch einen Zahn schärfer als der vage Hinweis, es gibt da so tools... )

Wie verhält es sich nun mit Aussagen:

"ABC führt zu einer Abmahnung und jeder weiß dass es verboten ist, aber bei xyz hat man nichts zu befürchten, auch wenn es verboten ist."

"Wenn man falsche Angaben macht wird man bestraft, aber wenn man xyz dann ist Steuerhinterziehung kinderleicht"

"Wenn man fremde EMails mitlesen will, dann knackt man Passwörter am leichtesten mit Tool xzy"

Ich hätte jetzt vermutet das dies nicht erlaubt ist, oder darf man auch weiterhin auf solche Möglichkeiten Hinweisen auch, oder gerade wenn der Kontext eine Straftat impliziert?
Mit vernetzten Grüßen,
yours truly

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Beitrag von cubi » 25.03.2011, 11:55

Strafrechtliches Vorgehen hat ja für die Abmahnindustrie einige gravierende Nachteile. Zum Beispiel der Gerichtsstand und die Beweislast.
cu cubi
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Beitrag von Hyaena » 25.03.2011, 13:33

http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

ist der Grundsatz. Der Gesetzestext gibt allein nicht viel her. Man braucht eigentlich für fast alle Gesetze zwingend einen Kommentar. Der Wikipedia-Artikel reicht allein auch nicht aus.

Grundsätzlich muß der Anstifter-Vorsatz sich auf eine bestimmte Hauptat richten. Es reicht nicht, den Täter zu zu irgendwelchen nur der Gattung oder dem Tatbestand nach umschriebenen Handlungen zu veranlassen (BGH 23, 65). Der Anstifter muß eine wenn auch nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den wesentlichen Merkmalen und Grundzügen konkretisierte Hauptat vor Augen haben.

(psychische) Beihilfe entfällt ebenfalls. Auch hier sind die Anforderungen an die Konkretisierung zu beachten. Beihilfe ist bspw. auch nicht gegeben, wenn der Hilfeleistende die deliktische Verwendung seiner Unterstützung nur allgemein für möglich hält (BGH 46, 113f.).

Und cubi hat natürlich recht. Strafrechtlich (!) ist in der Regel wirklich kein Erfolg zu erzielen. Es wird natürlich oftmals Anzeige erstattet, um die StA (und die damit Steuergelder) einzusetzen. Aber im Ergebnis kommt strafrechtlich idR nichts raus, weil die Tat nachgewiesen werden muß. Wer diese nicht einräumt -daher sollte man bei einem strafrechtlichen Vorwurf auch immer, aber wirklich immer erstmal schweigen-, muß im Ergebnis wenig fürchten. Der Tatnachweis ist nahezu unmöglich. Das wissen auch alle maßgeblich beteiligten.

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Beitrag von yt » 25.03.2011, 14:25

Das ist interessant, auch aus anderem Grund.

Wenn also jemand vorhat, Möglichkeiten auf zu zeigen, um Beispielsweise in einem Unrechtsstaat oder einer Diktatur die Zensur zu umgehen, an Informationen zu gelangen oder diese auch zu verbreiten ohne dabei Repressalien befürchten zu müssen, könnte er dies tun, auch wenn er damit möglicherweise anderen dazu verhilft ihre Straftaten zu verschleiern?
Mit vernetzten Grüßen,
yours truly

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Beitrag von Lord_Vader » 23.04.2011, 20:14

Passt ja. :hehehe:
http://www.lima-city.de/thread/abmahnung-im-haus
heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:

Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5
<~>
Meine Threema ID: 9CATSS5P

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Beitrag von PoLYgoN » 23.04.2011, 20:23

Lord_Vader hat geschrieben:Passt ja. :hehehe:
http://www.lima-city.de/thread/abmahnung-im-haus
heute Vormittag war bei mir der Schrecken groß. Im Briefkasten lag ein 6-seitiges Schreiben einer Rechtsanwaltskanzelei aus Augsburg. Der Tatbestand, den ich hier zittiere:

Gegenstand unserer Beauftragung ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über Ihren Anschluss beganngene Verletzung an der Software Debian 5
Was für ein Dreckspack !!!

Herr Rossi
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Beitrag von Herr Rossi » 23.04.2011, 22:17

Naja, wenn man mal ehrlich ist, dann ist das eigentlich nur konsequent, weil bei der ganzen Abmahnscheisse gehts ja eigentlich gar nicht um Inhalte, sondern wirklich absolut nur um Abzocke. Ob man da jetzt ein Debian oder 'nen Porno abmahnt ist doch latte. Das Geschäft setzt auf Einschüchterung... vor Gericht landet da eh kein einziger Fall.

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