Erinnert sich noch jemand an den Münchener Kunstsammler Cornelius Gurlitt? Genau, er rüstige alte Herr mit den vielen "Raubbildern", die anscheinend doch nicht so sehr geraubt waren, wie anfangs in der Presse publiziert.
Unterm Weißwurst-Äquator ticken die Uhren halt anders. Und diesmal gibt es sicherlich die "biologische Lösung", bevor sich das "Opfer" rausklagen kann.Die hätten doch warten können mit den Bildern, bis ich tot bin“, klagte der 81-jährige Münchener Kunstsammler Cornelius Gurlitt im vergangenen November gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Doch so lange wollten die Behörden nicht warten und beschlagnahmten seine vom Vater ererbte Kunstsammlung. Gurlitt hielt dagegen: Da die Kunstwerke nachweislich rechtmäßig erworben seien, werde er nichts davon freiwillig zurückgeben. Mit dieser Renitenz allerdings hat es erst einmal ein Ende, denn Gurlitt ist die theoretische Verfügungsgewalt über seine Sammlung mit Hilfe des Betreuungsrechts entzogen worden. Seit Kurzem steht er unter gerichtlich angeordneter Zwangsbetreuung, ist also praktisch entmündigt.
Nachdem der herzkranke Gurlitt einen Arzttermin nicht wahrgenommen hatte, informierte ein Verwandter die Polizei. Diese rückte mit zwei Streifenwagen, der Feuerwehr und einem Rettungswagen bei Gurlitt an. Da niemand auf das Klingeln und Klopfen der Rettungskräfte reagierte, drangen diese gewaltsam in die Wohnung ein, wo sie Gurlitt friedlich schlafend in seinem Bett vorfanden. Er hatte ein Schlafmittel genommen, sich Stöpsel in die Ohren gesteckt und deshalb nichts von dem Radau mitbekommen. Für seinen besorgten Verwandten war die Sache damit erledigt, nicht jedoch für die Behörden. Sie ließen Gurlitt in ein Krankenhaus bringen, dessen Ärzte „aus gesundheitlichen Gründen“ bei Gericht die Betreuung ihres Patienten beantragt hätten, so Gerhard Zierl, Präsident des Amtsgerichts München. Daraufhin habe eine Richterin „als Eilmaßnahme die vorläufige Betreuung“ Gurlitts angeordnet.
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Gurlitt befindet sich laut Zierl in einer Klinik und habe einen „professionellen und erfahrenen Betreuer“, der unter anderem auch seine Rechtsgeschäfte für ihn erledige. Das heißt auch, dass dieser staatlich bestellte Betreuer an Gurlitts Stelle mit den staatlichen Stellen über die Zukunft von dessen Kunstsammlung verhandeln wird. [...] Kritiker der Betreuungspraxis argwöhnen daher, der Freistaat Bayern habe Gurlitts Entmündigung gezielt betrieben, um sich dessen Kunstschätze aneignen zu können. Denn selbst wenn die Betreuungsanordnung nach einiger Zeit wieder aufgehoben werden sollte, wären die von seinem Betreuer für ihn getroffenen Entscheidungen unabänderlich.
Quelle: http://www.preussische-allgemeine.de/na ... falle.html