... das ist DEUTSCHLAND
Thema: Ecclestone
Witzig --> der bestochene (33Mio) wurde dagegen verknackt ....
Schmiergeld Proßess mit Schmiergeld beendet ...
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- Roland von Gilead
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Das ist jetzt aber schon etwas polemisch und vereinfachend ;o)
In Kurzform nach meiner Kenntnis: Der Bestochene wurde verknackt, weil er eine Amtsperson war und als solche das Geld angenommen hat. Fraglich war allerdings, ob Ecclestone das so eingeordnet hat. Da man ihm das nicht nachweisen konnte und evtl. sogar ein Freispruch "drohte" -der Bestochene soll sich bei der Vernehmung in Widersprüche verwickelt haben- wurde vorgeschlagen, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen. StA und Ecclestone waren einverstanden.
In der Größenordung ist das allerdings schon etwas irritierend und im Grunde sollte 153 a auch eher bei kleineren Sachen Anwendung finden. Allerdings wird vieles nach 153 a oder 154 bereits von der StA oder eben nach Beginn der Hauptverhandlung eingestellt. Ohne diese Möglichkeit würden unsere Gerichte implodieren ;o)
In Kurzform nach meiner Kenntnis: Der Bestochene wurde verknackt, weil er eine Amtsperson war und als solche das Geld angenommen hat. Fraglich war allerdings, ob Ecclestone das so eingeordnet hat. Da man ihm das nicht nachweisen konnte und evtl. sogar ein Freispruch "drohte" -der Bestochene soll sich bei der Vernehmung in Widersprüche verwickelt haben- wurde vorgeschlagen, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen. StA und Ecclestone waren einverstanden.
In der Größenordung ist das allerdings schon etwas irritierend und im Grunde sollte 153 a auch eher bei kleineren Sachen Anwendung finden. Allerdings wird vieles nach 153 a oder 154 bereits von der StA oder eben nach Beginn der Hauptverhandlung eingestellt. Ohne diese Möglichkeit würden unsere Gerichte implodieren ;o)
- Roland von Gilead
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Klar ist das polemisch - aber er zahlt freiwillig 100Mio. weil "sogar ein Freispruch drohte"
... also ich habe mitbekommen, das man ihn sehr wohl was nachweisen kann - wenn nicht braucht er sich auch nicht für 100Millionen - ich wiederhole 100.000.000€ - freikaufen, wenn er unschuldig ist. Das ganze ist mal wieder so typisch ....
... also ich habe mitbekommen, das man ihn sehr wohl was nachweisen kann - wenn nicht braucht er sich auch nicht für 100Millionen - ich wiederhole 100.000.000€ - freikaufen, wenn er unschuldig ist. Das ganze ist mal wieder so typisch ....
Einstellungen nach 153 a werden nicht im BZR eingetragen. Das ist nach Zahlung der Auflage so, als wäre nichts geschehen. Es ist einfach eine Risikoabwägung, die beide Seiten anstellen. Es könnte einen Freispruch geben, es könnte aber auch schiefgehen. Hinzu kommt, das das Verfahren bei Rechtsmitteln ewig dauern könnte. Alles in allem waren alle etwas unsicher und habe sich für die goldene Mitte entschieden. In meiner Tätigkeit ist § 153 a sehr gängig. Kommt öfter vor als ein Strafbefehl / Verurteilung (Freispruchquote in D btw bei unter 5 %). Gerade beim Vorwuf von Verkehrstraftaten bspw. sehr hilflreich, da es wie geschrieben, nicht im BZR und vor allem auch nicht im FAER (früher VZR) landet. Mithin eben keine Punkte zur Folge hat.
Du meintest die Beweisführung im Fall Ecclestone wäre schwierig ist und es hätte so oder so ausgehen können? Ich kann deine Argumentation durchaus verstehen. Aber bei Fällen wie Harry Wörz oder Gustl Mollath hat man dann Zeit, die Probanden mehrmals durch alle Instanzen zu jagen und zwischendurch mal für längere Zeit wegzusperren. Bei den Summen, die hier im Raum standen, wäre eine gründlichere Ermittlung und rechtliche Aufarbeitung sicherlich angemessen gewesen.Hyaena hat geschrieben:In meiner Tätigkeit ist § 153 a sehr gängig. Kommt öfter vor als ein Strafbefehl / Verurteilung (Freispruchquote in D btw bei unter 5 %).
Klar ist § 153 a nützlich, aber leider sind gerade solche Beispiele wie das mit Ecclestone auch der Grund, warum ständig der Eindruck entsteht: "Die kleinen hängt man und die großen lässt man laufen." Ab und an sperrt man dann mal einen Hoeneß weg, damit es aussieht, als ob der Rechtsstaat doch noch funktioniert. Na, ich weiß nicht.
Grüße,
Toska
________________________________________
Optimismus ist lediglich ein Mangel an Information
2:191
Toska
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Der Eindruck mag entstehen, aber § 153 a wird auch bei allen Einkommensschichten, auch HartzIV-Empfängern angewendet. Die zahlen dann zB. halt nur € 100,00 als Auflage. Wird bspw. gerne gemacht, wenn jemand "vergessen" hat, dem Jobcenter eine Beschäftigung mitzuteilen und weiter Leistungen bezogen hat. Die Anzeige des Jobcenters erfolgt immer, auch wenn der Schaden sofort ausgeglichen wird. Je nach Voreintragungen kommt dann gerne 153 a zum Einsatz. Das gibt es auch mal, wenn jemand für eine längere Zeit zu Unrecht Leistungen kassiert hat. Bspw. € 14.000,00 -wie gerade erlebt- und dennoch noch 153 a.
Die Auflage von 100 Millionen $ ist aber schon spektakulär ...
edit: Bestechung ist es nur, wenn ein Amtsträger bestochen wird. Der Bestecher muß hierzu auch wissen, daß er einen Amtsträger besticht. Der Bestochene war in diesem Fall Amtsträger und er hat Geld angenommen. Daher war dessen Verurteilung zwingend. Ecclestone ist allerdings kein Deutscher und der Name BayernLB dürfte nicht ausreichen, um allein daraus den Schluß zu ziehen, er habe das gewußt. Es gibt ja bspw. auch die Deutsche Bank. Der Name allein reicht nicht. Der Bestochene selber hat sich in Widersprüche verwickelt, wie ich gelesen habe. Und da wir in Deutschland eigentlich immer noch den Angeklagten die Straftat nachweisen müssen (leider auch manchmal Theorie) bestanden vermutlich bei der StA ernste Zweifel. Im Fall Wulff wurde auch so ein Angebot unterbreitet, aber der hat es durchgezogen. Die StA versucht es im Rahmen einer Hauptverhandlung sehr oft mit einem Angebot der Einstellung nach 153 (selten) oder 153 a, wenn die Beweisaufnahme schlecht für sie läuft. Häufig mit dem Hinweis, dann müsse man noch weitere Zeugen vernehmen. Und dann erfolgt eben die Risikoabwägung. Zahlen und Ruhe ist oder Risiko.
Die Auflage von 100 Millionen $ ist aber schon spektakulär ...
edit: Bestechung ist es nur, wenn ein Amtsträger bestochen wird. Der Bestecher muß hierzu auch wissen, daß er einen Amtsträger besticht. Der Bestochene war in diesem Fall Amtsträger und er hat Geld angenommen. Daher war dessen Verurteilung zwingend. Ecclestone ist allerdings kein Deutscher und der Name BayernLB dürfte nicht ausreichen, um allein daraus den Schluß zu ziehen, er habe das gewußt. Es gibt ja bspw. auch die Deutsche Bank. Der Name allein reicht nicht. Der Bestochene selber hat sich in Widersprüche verwickelt, wie ich gelesen habe. Und da wir in Deutschland eigentlich immer noch den Angeklagten die Straftat nachweisen müssen (leider auch manchmal Theorie) bestanden vermutlich bei der StA ernste Zweifel. Im Fall Wulff wurde auch so ein Angebot unterbreitet, aber der hat es durchgezogen. Die StA versucht es im Rahmen einer Hauptverhandlung sehr oft mit einem Angebot der Einstellung nach 153 (selten) oder 153 a, wenn die Beweisaufnahme schlecht für sie läuft. Häufig mit dem Hinweis, dann müsse man noch weitere Zeugen vernehmen. Und dann erfolgt eben die Risikoabwägung. Zahlen und Ruhe ist oder Risiko.
Roland von Gilead hat geschrieben:Klar ist das polemisch - aber er zahlt freiwillig 100Mio. weil "sogar ein Freispruch drohte"
... also ich habe mitbekommen, das man ihn sehr wohl was nachweisen kann - wenn nicht braucht er sich auch nicht für 100Millionen - ich wiederhole 100.000.000€ - freikaufen, wenn er unschuldig ist. Das ganze ist mal wieder so typisch ....
Zu Beginn waren 250 Millionen im Gespräch, aber man hat das Angebot reduziert, da mit Freispruch zu rechnen war, damit man nicht ganz leer ausgeht. So habe ich das gehört.
- Roland von Gilead
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Rhyem hat geschrieben:Roland von Gilead hat geschrieben:Klar ist das polemisch - aber er zahlt freiwillig 100Mio. weil "sogar ein Freispruch drohte"
... also ich habe mitbekommen, das man ihn sehr wohl was nachweisen kann - wenn nicht braucht er sich auch nicht für 100Millionen - ich wiederhole 100.000.000€ - freikaufen, wenn er unschuldig ist. Das ganze ist mal wieder so typisch ....
Zu Beginn waren 250 Millionen im Gespräch, aber man hat das Angebot reduziert, da mit Freispruch zu rechnen war, damit man nicht ganz leer ausgeht. So habe ich das gehört.