§80 StgB entfällt. BuReg komplett schamlos

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§80 StgB entfällt. BuReg komplett schamlos

Beitrag von Toska » 31.12.2016, 03:14

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Nachzulesen hier:

Gesezesänderungen ab 01.01.2017: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 3149476819
Völkerstrafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/vstg ... 10002.html
Strafgesetzbuch: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Bisher war bereits die Planung eines Angriffskrieges strafbar und auch als Verbrechen genannt worden. Dieses ist nicht mehr der Fall. Die Planung wäre heute nur noch eine "Handlung" und die Straftat bestünde nicht mehr alleine durch die Planung eines Angriffskrieges der befähigten Person - sondern wäre nur strafbar, wenn es auch zu einem Krieg mit einem anderen Staate käme. Also auf Deutsch: Vorbereitungen für Angriffskrieg sind jetzt okay und legitime Mittel. Da wir aber "offiziell" keinen Generalstab in der BW haben und alle Planung für Konflikte auf NATO-Ebene passiert, bleibt die Frage, was das jetzt soll.

Tja ... warum man das wohl hat ändern müssen? Drückt da wem der Schuh? Möchte man es endlich wieder so richtig ungehemmt knallen lassen? :roll:
Grüße,

Toska
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Beitrag von Pionic » 31.12.2016, 10:59

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, aber nicht Open Source. Das bedeutet: Du kannst sie kostenlos nutzen, du darfst sie aber nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Klar soweit?

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Beitrag von Toska » 31.12.2016, 17:58

Pionic hat geschrieben:Die ganze Geschichte.
Ja und nein, Pionic. Das ist eine reine Mogelpackung. Siehe Punkt C:
C. Alternativen
Keine.
Zur Umsetzung der Kampala-Regelung hätten die vorgenommenen Ergänzungen am Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) doch vollkommen ausgereicht. Denn was wollte man erreichen? Den Begriff "des Tatbestands der Aggression" international einheitlich zu definieren. Zweitens wollte man festlegen, dass Verfolgung von Kriegsverbrechen primär durch die betroffenen Staaten erfolgt und erst dann durch den internationalen Gerichtshof, wenn es nicht anders geht. Das haben die Änderungen am VStGB ausreichend bewirkt und dagegen ist an sich nichts einzuwenden.

Warum mussten *wir* deswegen jedoch auch §80/§80a des StGB streichen, der uns schon die PLANUNG eines Angriffskrieges verbietet? Warum ist auch *das* alternativlos?

Der Grund ist: Um dann halt diese Aggressoren dingfest zu machen, muss man selbst militärisch aktiv werden und selbst eine Aggression verüben. Zum Beispiel die KSK nach Turbanistan schicken und den Terroristen oder Kriegsverbrecher unter Verletzung der Souveränität von Turbanistan auf deren Gebiet hops nehmen. Und so eine Kommandoaktion wird dann nicht von der NATO geplant, sondern von unserer Trachtengruppe, da es ein Einsatz ohne internationale Beteiligung ohne Einbindung unserer Streitkräfte in die NATO ist.

Wir wissen, dass die deutsche Beteiligung am Kosovo-Krieg völkerrechtswidrig war und auch nach §80 StGB Konsequenzen für die Beteiligten und Politik und Militär nach sich hätten ziehen müssen. Bei Afghanistan sah das nicht viel anders aus, jedoch konnte man das Feigenblatt NATO-Bündnisfall vorschieben. In Syrien berufen wir uns auf eine windelweiche Resolution der UN und meinen, das reicht aus, die Souveränitätsrechte Syrien zu verletzen und in deren Luftraum rum zu fliegen, wie es uns passt und hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, das diplomatisch durch um Erlaubnis fragen gerichtsfest zu untermauern. Dennoch hatte man nicht genug Arsch in der Hose, die Tornados auch offensiv zu bewaffnen und fliegt nur "zum Gucken" in der Gegend rum. Militärisch komplett unsinnig, denn die Kameras der Tornados haben geringere Auflösung (und die Tornados "kürzere Beine") als die Drohnen der USA, die da sowieso rumfliegen. Zudem können Drohen die Daten in Echtzeit übermitteln und die Tornados können das nur innerhalb vom 170km von der Empfangs-Station. Ansonsten müssen die Daten nach dem Flug am Boden ausgelesen werden. Wir machen das trotzdem, obwohl es militärisch unsinnig und absurd ist. Wir führen Krieg, weil es politisch opportun ist. Wir haben noch nicht mal ein definiertes "Endgame" für diese Konflikte *oder* können aktiv die Ereignisse in die gewünschte Richtung bewegen. Wir machen einfach nur mit. Dabei sein ist alles.

Super! :roll:

Für mich ist hier ganz klar die Grenze überschritten: Man nutzt diesen Vorwand, um den unbequemen §80 StGB zu streichen, damit man in Zukunft noch viel ungehemmter an militärischen Abenteuern teilnehmen kann, die im krassen Gegensatz zu den Idealen des Grundgesetzes stehen. Zumal die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ja sowieso nicht von der Leine gelassen wird, um irgend einen der Knallchargen wegen Verstoß gegen §80 StGB einzulochen.

Man denke an Merkels Worte von neulich, die keinen anderen Schluss als folgenden zulassen: Die Bundeswehr soll international zum Weltpolizisten werden. Und deswegen müssen diese vom Gesetz vorgegebenen "Hürden" halt fallen. Am besten dann, wenn es keiner merkt. Halt in der letzten Sitzung vor einer Parlamentspause - falls gerade keine Fußball WM ist. Wir sehen den Umbau der BW in eine Interventionsarmee und die Politik ebnet still und leise den Weg dafür. Es hat 25 Jahre gedauert und ist noch nicht ganz fertig, aber bald sind wir so weit, dass wir dann noch die letzten Feigenblätter davon aus dem GG tilgen können. Bleiben drei Fragen: Tut das Not? Wem nützt das? Entspricht das Volkes Wille?

Dank der Politik haben wir nun auch geschafft, was selbst der Ösi-Gefreite damals nicht hinbekommen hat: Das 15. "Kriegsweihnachten" in Folge. Bislang war das noch alles schön weit weg, aber die Einschläge kommen näher. Und das hat seine Gründe in genau dieser Politik.
Grüße,

Toska
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