cubi hat geschrieben:Würd mich nicht wundern, wenn ihn der selbstgefällige Haufen vom Landgericht Regensburg nochmal weg sperrt, um keine Fehler einzugestehen! Die beste Justiz, die man für Geld kaufen kann!
Könnte passieren, jepp.
Interessant ist, dass strafrechtlich jetzt der Zustand von 2006 hergestellt ist und im Wiederaufnahme-Verfahren wird es erneut um die Vorwürfe der (mutmaßlichen) Körperverletzung gegen die Ehefrau (August 2001) und die angeblich von Mollath zerstochenen Reifen (2004/2005?) gehen. Es werden dabei vermutlich auch Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit aufkommen.
Die Frage ist jedoch auch, ob die Taten in 2013 nicht schon verjährt sind. Man bedenke: "einfache Körperverletzung" verjährt nach fünf Jahren. Was die angeblich zerstochenen Reifen angeht: Taten die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren. Darunter gibt es es noch eine dreijährige Verjährungsfrist für geringere Vergehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also sobald die Tat gänzlich abgeschlossen ist und der Taterfolg eingetreten ist.
Es gibt aber Ausnahmen, welche die Verjährungsfristen unterbrechen oder aufheben. In wieweit das in dem Fall eine Rolle spielen wird, muss man halt abwarten.