Wie Bangster das Leben eines Mannes zerstören

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Beitrag von Hyaena » 17.06.2013, 14:26

Dazu hat auch der mir durch viele Fortbildungen bekannte und geschätzte RiOLG a.D. Burhoff in seinem blog etwas geschrieben:

http://blog.strafrecht.jurion.de/
Und wenn es heißt: “Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte am Freitag betont, für den Inhalt des Antrags sei allein die Staatsanwaltschaft zuständig gewesen.“: Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht berichtet hat
Man könnte in der Tat auf den Gedanken kommen, daß jemand Einfluß auf den Antrag genommen hätte und der Entwurf daher geändert wurde / werden mußte.

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Beitrag von ftn|hotty » 21.06.2013, 21:18

Auch ein interessantes Detail am Verfahren:

Der Psychater, der Mollath mit seinem Gutachten in die Klapse gebracht hatte, ist auch Leiter der Anstalt in der Mollath dann unterkam. Und er hat danach in den nachfolgenden Verfahren fast alle Gutachten über Mollath erstellt. Die Richter sahen darin kein Problem, ein Gutachter sei immer neutral.

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Beitrag von cubi » 22.06.2013, 16:59

@Hotti
Interessant! hast du nen Link?


Das Bundesverfassungsgericht schaltet sich ein! :eek:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/f ... 07299.html
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Beitrag von cubi » 23.06.2013, 20:07

Interessant! Dem Attest, das Molath in die Klapse gebracht hat, wurden keine Fotos der Verletzungen seiner Exfrau beigelegt! Außerdem gibt es Zweifel an dem Tathergang.

Komisch ist auch, das die Lebensgefährtin ihres Bruders das Attest 2 Monate nach der Tat und zwei Monate vor der Anzeige an Molath faxt. Die Lebensgefährtin arbeitet zufällig in der Arztpraxis.
http://www.internet-law.de/2013/06/moll ... -nach.html

Derweil spielt die CSU und das Gericht auf Zeit, um nicht vor den Wahlen im September das Verfahren wieder aufnehmen zu müssen!
http://www.carta.info/60118/die-taktik- ... l-mollath/


Bananen, überall leckere Bananen hier..... :roll:
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Beitrag von Fussballgott » 06.08.2013, 11:17

Gustl Mollath kommt frei
Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnet im Fall Gustl Mollath die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Mollath sei unverzüglich aus der Psychiatrie zu entlassen.
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Den Rest habe ich einfach verprasst."

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Beitrag von cubi » 06.08.2013, 12:39

Gut!
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Beitrag von Roland von Gilead » 06.08.2013, 13:55

ich hoffe seinen Platz nehmen jetzt die ein, die ihn da hineingebracht haben ....
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Beitrag von cubi » 06.08.2013, 14:18

Würd mich nicht wundern, wenn ihn der selbstgefällige Haufen vom Landgericht Regensburg nochmal weg sperrt, um keine Fehler einzugestehen! Die beste Justiz, die man für Geld kaufen kann!
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Beitrag von Toska » 16.08.2013, 22:09

cubi hat geschrieben:Würd mich nicht wundern, wenn ihn der selbstgefällige Haufen vom Landgericht Regensburg nochmal weg sperrt, um keine Fehler einzugestehen! Die beste Justiz, die man für Geld kaufen kann!
Könnte passieren, jepp.

Interessant ist, dass strafrechtlich jetzt der Zustand von 2006 hergestellt ist und im Wiederaufnahme-Verfahren wird es erneut um die Vorwürfe der (mutmaßlichen) Körperverletzung gegen die Ehefrau (August 2001) und die angeblich von Mollath zerstochenen Reifen (2004/2005?) gehen. Es werden dabei vermutlich auch Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit aufkommen.

Die Frage ist jedoch auch, ob die Taten in 2013 nicht schon verjährt sind. Man bedenke: "einfache Körperverletzung" verjährt nach fünf Jahren. Was die angeblich zerstochenen Reifen angeht: Taten die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bedroht sind, verjähren in 10 Jahren. Darunter gibt es es noch eine dreijährige Verjährungsfrist für geringere Vergehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also sobald die Tat gänzlich abgeschlossen ist und der Taterfolg eingetreten ist.

Es gibt aber Ausnahmen, welche die Verjährungsfristen unterbrechen oder aufheben. In wieweit das in dem Fall eine Rolle spielen wird, muss man halt abwarten.
Grüße,

Toska
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Beitrag von Waterhouse » 09.09.2013, 12:11

Jupp, das ist schon geil. Einsitzen in der HuPflA unterbricht die Verjährungsfristen der angeblich begangenen Taten... :hehehe:
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