Die Dinger, bei denen man sich einmal verifizieren muss (meist über die Kreditkarte), und danach uneingeschränkten Zugang mit seinem Nutzerkonto hat? Das hab ich ja vorhin gemeint, als ich gschrieben habe, dass solche Konten schnell mal eingerichtet sind ... wer dann letzten Endes davor sitzt, kann nicht kontrolliert werden.DeadEye hat geschrieben:1. Es gibt gesetzgeberisch anerkannte Altersverifikationen in Deutschland, siehe deutschsprachige Pornographie - Webseiten (die gibt es), sind aber ohne härteste Alterskontrolle komplett verboten (und nicht nur indiziert). Ergo: Selbe Systematik würde STEAM erlauben, uncuts zu verkaufen.
Nur bei Pornos interessiert es die breite Masse und auch die Jugendschützer nicht so sehr, da die Jugendlichen sich die Dinger ohnehin illegal aus dem Netz holen, anstatt sich auf solchen Seiten zu registrieren ... wer meldet sich schon auf so einer Seite an, wenn er auch einfach auf youporn und co gehen kann?
"Killerspiele" sind ja außerdem eh viel schlimmer ... klingt komisch, ist aber leider so ...
Glaubst du echt, dass die "üblichen Verdächtigen" mit so einem Alterverifikationssystem in Steam AvP für den Verkauf in Deutschland freigegeben hätten? Mit Sicherheit nicht, denn es hätte immer noch kein 18er Rating und dürfte immer noch nicht in DE vertrieben oder beworben werden!
Und selbst wegen Spiele mit 18er Rating wäre das Geschrei immer noch genau so groß, wie es aktuell ist, aufgrund er bereits genannten Gründe.
Es bleibt doch nach wie vor der Fakt, dass fast alle 18er Titel in Deutschland zensiert wurden, also eigentlich gar keine 18er Titel sind, wenn man von originalen Spiel ausgeht.
Da bringst du was durcheinander:2. Ist ein Verkauf in Deutschland auch von indizierten Spielen erlaubt, SEGA will das nicht tun, da sie die Altersprüfung nicht eingehen wollen -> kein Verkauf. Und dass nicht-geprüfte Titel hier auch nicht verkauft werden dürfen finde ich akzeptabel, kann ja jeder selbst entscheiden!
AvP als Import DARF verkauft werden, genau wie jedes andere Spiel auch, dass auf dem Index steht.
Es darf nur nicht in den Regalen stehen und nicht beworben werden, fliegt also somit aus allen Großmärkten raus.
Das einzige was SEGA nicht will, und das meint den Verkauf in DE (!), ist eine gewaltgeminderte Version extra für Deutschland herausbringen, damit es auch hier in die Regale der Läden darf.
Beispiel L4D:
Die deutsche Version hat ein 18er Rating, darf also im Laden verkauft werden und auch per Steam.
Es handelt sich aber um ein zensiertes Spiel!
Die uncut hat KEIN Rating bekommen und steht auf dem Index. Trotzdem ist der Import, Besitz und Nutzung völlig legal.
D.h. (und jetzt wird es ja wichtig!) OBWOHL L4D nicht für Jugendliche geeignet ist und selbiges Rating in DE bekommen hat, kam dies nur soweit, weil eine gewaltgeminderte Version hergestellt wurde!
Ein Erwachsener hat also ohne Import überhaupt nicht die Möglichkeit an das Original zu kommen, obwohl das Spiel in DE aufgrund des 18er Ratings ja gar nicht an Jugendliche verkauft werden darf!!
Wo wäre denn das Problem das 18er Rating einfach mal ordentlich durchzusetzen, anstatt die Spiele trotz "keine Jugendfreigabe" noch zu zensieren? (denn es ist nunmal Zensur!)
ich glaube, dass die Kernzielgruppe der Entwickler bei den Leuten liegt, die ihre Spiele so spielen, wie sie gmacht wurden, und nicht bei den paar Ländern, in denen extra eine geschnittene Version nachgeliefert werden muss, aber naja.Ihr benutzt das, was KINDER genauso konsumieren können. Und da ists mir nur recht, wenn die Regeln strenger ausgelegt sind. Wenns nur eine Kevin-Mutter mal raft und nicht schießmichtot 34 kauft, verzichte ich gerne auf rotes Blut - oder Kaufe mir die ausländische Uncut, was ich als erwachsener darf. Gecuttete Spiele sind auf die Zielgruppe Minderjährige ausgelegt. Wenn man als erwachsener nicht mit dem verringerten Gewaltgrad klarkommt, gehört man aus Marketingsicht eben nicht mehr zur Kernzielgruppe.
und wie bereits gesagt:
Theorie schön und gut, aber wenn der Jugendschutz ordentlich durchgesetzt würde, dann kämen Kinder einfach nicht an 18er Titel und gut ist. Somit wäre es auch nicht nötig die Spiele, an die eh nur Erwachsene ran kommen, noch zu zensieren.
Komisch, dass Stern und Co namen wie Quake etc. ausschreiben dürfen, die GameStar und ähnliche Magazine aber von dem "indizierten Titel von id software" reden MÜSSEN ... und jetzt komm mir bloß nicht damit, dass das in der GameStar als Werbung für den Titel gelten würde ...Wenn du von Zensur / Pressefreiheit redest: Im Artikel 5 steht 1. pressefreiheit 2. SCHRANKEN der Pressefreiheit 3. Für Forschung und Lehre gelten diese Schranken (quasi) nicht. Es ist humbug zu behaupten, die Pressefreiheit würde beschnitten. Das Grundgesetz verpflichtet vielmehr dazu, die Jugend vor gefährdenden Inhalten zu schützen! Den 2. Absatz scheint nur leider kaum noch jemand zu lesen...
Keine Angst, ich lese nicht nur die ersten Paragraphen ...