Carport - was beachten
- Roland von Gilead
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Carport - was beachten
Ich schon wieder
Wir planen ein Carport an folgender Stelle, es ist ca. höchstens 1m von der Grenze entfernt (Abstand Hauswand Nachbargrenze 4m). Garage/Carports dürfen ja bekanntlich auf die Grenze gebaut werden.
Dummerweise liegt eine Gasleitung dort in der Nähe (s. Zeichnung, auf dem Foto "wahrscheinlich" unter dem Beet rechts vom Pflaster). Was muss ich alles beachten? Baugenehmigung?
das ist das Carport, Anbieter ist bei mir in der Nachbarschaft
http://www.ebay.de/itm/300804386572?_tr ... EBIDX%3AIT
Wir planen ein Carport an folgender Stelle, es ist ca. höchstens 1m von der Grenze entfernt (Abstand Hauswand Nachbargrenze 4m). Garage/Carports dürfen ja bekanntlich auf die Grenze gebaut werden.
Dummerweise liegt eine Gasleitung dort in der Nähe (s. Zeichnung, auf dem Foto "wahrscheinlich" unter dem Beet rechts vom Pflaster). Was muss ich alles beachten? Baugenehmigung?
das ist das Carport, Anbieter ist bei mir in der Nachbarschaft
http://www.ebay.de/itm/300804386572?_tr ... EBIDX%3AIT
bauanzeige solltest du stellen. ist billiger als bauantrag und geht schneller durch.
ich wuerde eher die garagenzufahrt ueberdachen bzw. mitueberdachen.
leitungen von engergieversorgern koennen (zumindest bei uns so) problemlos ueberpflaster werden. fundamente in form von punktfundament oder streifenfundament 90grad zur leitung sind auch erlaubt.
ich wuerde eher die garagenzufahrt ueberdachen bzw. mitueberdachen.
leitungen von engergieversorgern koennen (zumindest bei uns so) problemlos ueberpflaster werden. fundamente in form von punktfundament oder streifenfundament 90grad zur leitung sind auch erlaubt.
- BobbyShaftoe
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Auskünfte über Trassen bekommst Du direkt beim Versorger oder über http://www.schachtschein.de .
Allerdings ist darauf auch nicht immer Verlass, mein Nachbar hat beim Baggern seine eigene Stromleitung aus dem Hausverteiler gezogen und danch war die ganze Straße dunkel. Eigentlich hätte die Leitung viel tiefer liegen müssen.
Ein Carport ist in den meisten Bundesländern (wie no-robot schon schrub) genehmigungsfrei, am besten bei der Gemeinde rückversichern. Bei uns kostet ein Freistellungsverfahren nichts, das wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einfach durchgewunken. Im Genehmigungsverfahren muss das als Landratsamt und die ziehen dann auch Gebühren ein.
Allerdings ist darauf auch nicht immer Verlass, mein Nachbar hat beim Baggern seine eigene Stromleitung aus dem Hausverteiler gezogen und danch war die ganze Straße dunkel. Eigentlich hätte die Leitung viel tiefer liegen müssen.
Ein Carport ist in den meisten Bundesländern (wie no-robot schon schrub) genehmigungsfrei, am besten bei der Gemeinde rückversichern. Bei uns kostet ein Freistellungsverfahren nichts, das wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einfach durchgewunken. Im Genehmigungsverfahren muss das als Landratsamt und die ziehen dann auch Gebühren ein.
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.
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- Roland von Gilead
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muss man das, hat er da ein Einspruchsrecht?
Wie gesagt aus dem anderen Thread, hab ich ihn darauf hingewiesen das ich gern eins nahe grenze bauen würde - quasi paralell zu dem Anbau den er vorhat(te). Nachdem ich ihnen die Baulast nicht gebe, haben sie schon gesagt, das der Anbau dann nicht rentable wäre.
Baggern? Für 4 Fundamente ?
Wie gesagt aus dem anderen Thread, hab ich ihn darauf hingewiesen das ich gern eins nahe grenze bauen würde - quasi paralell zu dem Anbau den er vorhat(te). Nachdem ich ihnen die Baulast nicht gebe, haben sie schon gesagt, das der Anbau dann nicht rentable wäre.
Baggern? Für 4 Fundamente ?
- BobbyShaftoe
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Carports sind in der Regel genehmigungsfrei, einfach mal bei der Gemeinde fragen. Baggern würde ich da auch nicht, sodern mit der Hand buddeln. Du brauchst ja nur 4-6 Punktfundamente. Soll es einer von der Stange werden oder wollt ihr was eigenes Zimmern? Die von der Stange-Anbieter liefern Dir entsprechende Unterlagen, sofern Du welche brauchst. Normalerweise musst Du ja keine Statik einreichen, aber in den Landesbauordnungen ist in der Regel gefordert, dass ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden können muss. Wenn also eine fragt, musst Du einen liefern können. Wir haben aber für unsere Garage auch nix - und der der Leute im Baugebiet, die ihre Garage ebenfalls selber gebaut haben (sicher ein halbes Dutzend), sicher auch nicht.
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sicher, das es genehmigungsfrei ist?
bei uns muss man alle ueberdachten bauten laenger als 3m, also egal ob terassenueberdachung oder carport genehmigen lassen.
ansonsten stimm ich bobby zu, infos zu fundamenten sind meist bei und da brauchst keinen bagger. aber du brauchst perfektes maß fuer die abstaende
bei uns muss man alle ueberdachten bauten laenger als 3m, also egal ob terassenueberdachung oder carport genehmigen lassen.
ansonsten stimm ich bobby zu, infos zu fundamenten sind meist bei und da brauchst keinen bagger. aber du brauchst perfektes maß fuer die abstaende
- BobbyShaftoe
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Ach, bei euch in der Kante haben sie doch sowieso nicht alle Latten am Zaun. Kindergärten unbezahlbar und unbescholtene Bürger werden ins Ordungsamt zitiert, wenn ihr Hund mal einen Haufen in den Park setzt
Jeder Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung, die gleichen sich alle mehr oder weniger, aber in manchen Punkten dann eben doch nicht. Am besten mal nach "carport genehmigung"+Bundesland googeln.
http://www.steda-online.de/Themenwelt/c ... enehmigung
Am allereinfachsten ist aber tatsächlich die Rückfrage in der Gemeinde, weil die letztlich im Bebauungsplan festlegt, was genehmigt werden muss und was nicht. Im obigen Link steht, dass Carports in BY eine Baugenehmigung brauchen, wir brauchten aber eben keine, weil die Garage im Baufenster steht und nicht größer als 50m² ist (naja, 54 m² *g*). Und diese Regelung hat die Gemeinde getroffen, nicht das Land.
Jeder Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung, die gleichen sich alle mehr oder weniger, aber in manchen Punkten dann eben doch nicht. Am besten mal nach "carport genehmigung"+Bundesland googeln.
http://www.steda-online.de/Themenwelt/c ... enehmigung
Am allereinfachsten ist aber tatsächlich die Rückfrage in der Gemeinde, weil die letztlich im Bebauungsplan festlegt, was genehmigt werden muss und was nicht. Im obigen Link steht, dass Carports in BY eine Baugenehmigung brauchen, wir brauchten aber eben keine, weil die Garage im Baufenster steht und nicht größer als 50m² ist (naja, 54 m² *g*). Und diese Regelung hat die Gemeinde getroffen, nicht das Land.
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Hab das ein bisschen schluren lassen, wurde aber jetzt wieder etwas motiviert das schneller über die Bühne zu bringen:
Hatte heute einen da der mir das Carport wahrscheinlich bauen wird, mache es wie Robot auch vorschlug auch über die ganze Fläche ein Einzel Carport sieht da auch ziemlich bescheiden aus.Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge nach § 67 Bauordnung (BauO NRW).
Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten "Freistellungsverfahren" nach § 67 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Stadt eingereicht werden. Am 28.12.2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Kraft. Damit wird auch der derzeit noch geltende § 67 BauO NRW zum sog. Freistellungsverfahren entfallen. Dies führt dazu, dass für entsprechende Bauvorhaben künftig immer ein (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren durchzuführen sein wird. Eine gesonderte Übergangsregelung besteht nicht. Da insbesondere bei den meisten Wohnbauvorhaben nicht mehr damit zu rechnen sein dürfte, dass diese noch vor dem 28.12.2017 zum Abschluss gebracht werden können, wird bereits jetzt empfohlen, ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Die erforderlichen Unterlagen sind beim Märkischen Kreis aus Baugenehmigungsbehörde einzureichen.
Über Einzelheiten informiert Sie gerne der zuständige Mitarbeiter. "
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6,50 x 5,50
Links 12er Pfosten rechts 14er Pfosten
Sparren ( 8 x24) Abstand 50cm
Pfetten 14 x 22
Auf dem Dach liegt eine 1.2mm Folie
Links 12er Pfosten rechts 14er Pfosten
Sparren ( 8 x24) Abstand 50cm
Pfetten 14 x 22
Auf dem Dach liegt eine 1.2mm Folie
Zuletzt geändert von Roland von Gilead am 24.09.2017, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
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