Carport - was beachten

Für alle die ein Haus bauen / kaufen / sanieren / kaputtmachen wollen.
Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Carport - was beachten

Beitrag von Roland von Gilead » 05.09.2016, 17:20

Ich schon wieder :wink:

Wir planen ein Carport an folgender Stelle, es ist ca. höchstens 1m von der Grenze entfernt (Abstand Hauswand Nachbargrenze 4m). Garage/Carports dürfen ja bekanntlich auf die Grenze gebaut werden.
Dummerweise liegt eine Gasleitung dort in der Nähe (s. Zeichnung, auf dem Foto "wahrscheinlich" unter dem Beet rechts vom Pflaster). Was muss ich alles beachten? Baugenehmigung?


Bild

Bild

das ist das Carport, Anbieter ist bei mir in der Nachbarschaft

http://www.ebay.de/itm/300804386572?_tr ... EBIDX%3AIT
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
no-robot
Geschäftsmodell
Beiträge: 2777
Registriert: 11.10.2005, 14:38
Wohnort: Gemeinde Teuchern

Beitrag von no-robot » 05.09.2016, 20:42

bauanzeige solltest du stellen. ist billiger als bauantrag und geht schneller durch.

ich wuerde eher die garagenzufahrt ueberdachen bzw. mitueberdachen.

leitungen von engergieversorgern koennen (zumindest bei uns so) problemlos ueberpflaster werden. fundamente in form von punktfundament oder streifenfundament 90grad zur leitung sind auch erlaubt.

Benutzeravatar
BobbyShaftoe
Administrator
Administrator
Beiträge: 3838
Registriert: 26.08.2002, 11:02

Beitrag von BobbyShaftoe » 06.09.2016, 11:32

Auskünfte über Trassen bekommst Du direkt beim Versorger oder über http://www.schachtschein.de .
Allerdings ist darauf auch nicht immer Verlass, mein Nachbar hat beim Baggern seine eigene Stromleitung aus dem Hausverteiler gezogen und danch war die ganze Straße dunkel. Eigentlich hätte die Leitung viel tiefer liegen müssen.
Ein Carport ist in den meisten Bundesländern (wie no-robot schon schrub) genehmigungsfrei, am besten bei der Gemeinde rückversichern. Bei uns kostet ein Freistellungsverfahren nichts, das wird in der nächsten Gemeinderatssitzung einfach durchgewunken. Im Genehmigungsverfahren muss das als Landratsamt und die ziehen dann auch Gebühren ein.
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.

Benutzeravatar
BlinderOpa
verwirrte Nervensäge!
Beiträge: 3326
Registriert: 30.12.2006, 22:58
Wohnort: FRANKEN
Kontaktdaten:

Beitrag von BlinderOpa » 15.09.2016, 11:11

Gasleitung? Beim Baggern würde ich nicht rauchen....

Den Nachbarn gefragt ob das stören würde?
“Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.”

Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Beitrag von Roland von Gilead » 15.09.2016, 11:19

muss man das, hat er da ein Einspruchsrecht?

Wie gesagt aus dem anderen Thread, hab ich ihn darauf hingewiesen das ich gern eins nahe grenze bauen würde - quasi paralell zu dem Anbau den er vorhat(te). Nachdem ich ihnen die Baulast nicht gebe, haben sie schon gesagt, das der Anbau dann nicht rentable wäre.

Baggern? Für 4 Fundamente ?
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
BobbyShaftoe
Administrator
Administrator
Beiträge: 3838
Registriert: 26.08.2002, 11:02

Beitrag von BobbyShaftoe » 16.09.2016, 23:20

Carports sind in der Regel genehmigungsfrei, einfach mal bei der Gemeinde fragen. Baggern würde ich da auch nicht, sodern mit der Hand buddeln. Du brauchst ja nur 4-6 Punktfundamente. Soll es einer von der Stange werden oder wollt ihr was eigenes Zimmern? Die von der Stange-Anbieter liefern Dir entsprechende Unterlagen, sofern Du welche brauchst. Normalerweise musst Du ja keine Statik einreichen, aber in den Landesbauordnungen ist in der Regel gefordert, dass ein Standsicherheitsnachweis erbracht werden können muss. Wenn also eine fragt, musst Du einen liefern können. Wir haben aber für unsere Garage auch nix - und der der Leute im Baugebiet, die ihre Garage ebenfalls selber gebaut haben (sicher ein halbes Dutzend), sicher auch nicht.
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.

Benutzeravatar
no-robot
Geschäftsmodell
Beiträge: 2777
Registriert: 11.10.2005, 14:38
Wohnort: Gemeinde Teuchern

Beitrag von no-robot » 17.09.2016, 08:16

sicher, das es genehmigungsfrei ist?

bei uns muss man alle ueberdachten bauten laenger als 3m, also egal ob terassenueberdachung oder carport genehmigen lassen.

ansonsten stimm ich bobby zu, infos zu fundamenten sind meist bei und da brauchst keinen bagger. aber du brauchst perfektes maß fuer die abstaende ;)

Benutzeravatar
BobbyShaftoe
Administrator
Administrator
Beiträge: 3838
Registriert: 26.08.2002, 11:02

Beitrag von BobbyShaftoe » 17.09.2016, 08:24

Ach, bei euch in der Kante haben sie doch sowieso nicht alle Latten am Zaun. Kindergärten unbezahlbar und unbescholtene Bürger werden ins Ordungsamt zitiert, wenn ihr Hund mal einen Haufen in den Park setzt :hehehe:
Jeder Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung, die gleichen sich alle mehr oder weniger, aber in manchen Punkten dann eben doch nicht. Am besten mal nach "carport genehmigung"+Bundesland googeln.

http://www.steda-online.de/Themenwelt/c ... enehmigung

Am allereinfachsten ist aber tatsächlich die Rückfrage in der Gemeinde, weil die letztlich im Bebauungsplan festlegt, was genehmigt werden muss und was nicht. Im obigen Link steht, dass Carports in BY eine Baugenehmigung brauchen, wir brauchten aber eben keine, weil die Garage im Baufenster steht und nicht größer als 50m² ist (naja, 54 m² *g*). Und diese Regelung hat die Gemeinde getroffen, nicht das Land.
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.

Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Beitrag von Roland von Gilead » 17.09.2016, 08:48

super, da hab ich schon eine Menge an Tipps, dann werde ich mal zu Bauamt gehen :happy:
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Beitrag von Roland von Gilead » 08.06.2017, 18:34

Hab das ein bisschen schluren lassen, wurde aber jetzt wieder etwas motiviert das schneller über die Bühne zu bringen:
Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge nach § 67 Bauordnung (BauO NRW).

Im Sachgebiet Bauverwaltung und Planung erhalten Sie Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines Ortsteils oder im Außenbereich der Stadt Kierspe. Die Bebauungspläne können beim zuständigen Mitarbeiter eingesehen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Auszug aus einem Bebauungsplan zu erhalten.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann ein Wohnhaus mit Nebenanlagen bzw. Garagen auch im sogenannten "Freistellungsverfahren" nach § 67 BauO NRW errichtet werden, wenn nämlich nachgewiesenermaßen alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. In diesem Fall kann der entsprechende Antrag bei der Stadt eingereicht werden. Am 28.12.2017 tritt die neue Landesbauordnung NRW (BauO NRW) in Kraft. Damit wird auch der derzeit noch geltende § 67 BauO NRW zum sog. Freistellungsverfahren entfallen. Dies führt dazu, dass für entsprechende Bauvorhaben künftig immer ein (vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren durchzuführen sein wird. Eine gesonderte Übergangsregelung besteht nicht. Da insbesondere bei den meisten Wohnbauvorhaben nicht mehr damit zu rechnen sein dürfte, dass diese noch vor dem 28.12.2017 zum Abschluss gebracht werden können, wird bereits jetzt empfohlen, ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Die erforderlichen Unterlagen sind beim Märkischen Kreis aus Baugenehmigungsbehörde einzureichen.

Über Einzelheiten informiert Sie gerne der zuständige Mitarbeiter. "
Hatte heute einen da der mir das Carport wahrscheinlich bauen wird, mache es wie Robot auch vorschlug auch über die ganze Fläche ein Einzel Carport sieht da auch ziemlich bescheiden aus.
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
no-robot
Geschäftsmodell
Beiträge: 2777
Registriert: 11.10.2005, 14:38
Wohnort: Gemeinde Teuchern

Beitrag von no-robot » 08.06.2017, 18:46

Viel Erfolg bei der Umsetzung! 8)

Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Beitrag von Roland von Gilead » 24.09.2017, 08:01

Projekt Carport abgeschlossen - Danke für Eure Tipps 8)

Bild

Bild

Bild
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
BobbyShaftoe
Administrator
Administrator
Beiträge: 3838
Registriert: 26.08.2002, 11:02

Beitrag von BobbyShaftoe » 24.09.2017, 08:26

sehr schön!
wie breit?
sparrenabstand?
was ist oben drauf?
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.

Benutzeravatar
Roland von Gilead
verdammt coole sau
Beiträge: 13091
Registriert: 02.07.2003, 20:05
Wohnort: wo die Kühe wilder als die Frauen sind !
Kontaktdaten:

Beitrag von Roland von Gilead » 24.09.2017, 08:42

6,50 x 5,50

Links 12er Pfosten rechts 14er Pfosten

Sparren ( 8 x24) Abstand 50cm

Pfetten 14 x 22

Auf dem Dach liegt eine 1.2mm Folie
Zuletzt geändert von Roland von Gilead am 24.09.2017, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
[fullalbumimg]804[/fullalbumimg]
Bild Bild Bild Bild

Benutzeravatar
BobbyShaftoe
Administrator
Administrator
Beiträge: 3838
Registriert: 26.08.2002, 11:02

Beitrag von BobbyShaftoe » 24.09.2017, 08:45

6,50 breit? sieht mir fast so aus, oder?
Fuck the pope (but use a condom).
Man kann vor vielem davon laufen, aber nicht vor seinen eigenen Füßen.

Antworten