[FtN|FH] Mick hat geschrieben:Wenn ich mir im Kaufhaus was kaufe und es später umtauschen gehe, dann müssen die das eigentlich auch nicht, ausser es wurde explizit vereinbart dass ich das darf.
Da hast du die Ware ja schon in der Hand.
Bei einer Vorbestellung im Laden (und etwas anderes ist eine Pre-Order bei Steam ja auch nicht )reicht ein einfacher Widerruf der Selben. Sollte man schon im Voraus bezahlt haben (siehe Steam) gibt es natürlich auch das Geld zurück.
Soweit ich weiß gehört zu einem komplett abgeschlossenen Kaufvertrag auch immer die erhaltene Ware dazu, und solange die noch aussteht, kann man vom Vertrag zurück treten, da dieser ja noch nicht rechtsgültig abgeschlossen ist.
Bei Geschäften im Internet hast du glaube ich sogar rechtlich generell eine 14-tägige Rückgabefrist ohne Nennung von Gründen.
edit:
Gültigkeit des Widerrufsrechts
(Fernabsatzgeshäfte müssten hier zutreffend sein.)
Aber lassen wir das, hier geht es um RO2 :-)
Vielleicht sollte jemand mal eine Umfrage machen, wer sich das Spielt kauft, oder zumindest mit dem Gedanken spielt.
Recht hat er.
Umfrage ist erstellt.