"Leistungsschutzrecht"
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"Leistungsschutzrecht"
Die Internet-Ausdrucker im Bundestag haben das bis zuletzt heftig kritisierte "Leistungsschutzrecht" verabschiedet - gegen vehementen Protest vieler Netzpolitiker und Aktivisten. Da hat mal wieder die Burda-, Bertelsmann- und Springer-Lobby einen Sieg davongetragen.
Siehe: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 86270.html
Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, aber wenn das durchgeht, katapultiert sich die Bananenrepublik D-Land die Medienlandschaft und Meinungsfreiheit zurück ins 19. Jahrhundert.
In dem Gesetzestext heißt es: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten." Der Rechtsanwalt Jan Moenikes kommentierte: Auch wenn sich das Wort "entsprechend" eigentlich nur auf "Suchmaschinenbetreiber" beziehen soll, könnte der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos werden. Denn erfasst würden mit dieser Formulierung beispielsweise auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twitter-Meldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei. Die Hürden dafür wurden durch diverse Präzedenzfälle recht niedrig angesetzt: Es reicht schon, wenn die private Blog-Domäne den selben WHOIS-Eintrag wie die gewerbliche Domäne des Bloggers hat, Werbebanner auf der Seite zu sehen sind, oder ein "Gesponsort von" Link das auf die Seite des Hosters zeigt.
Letzten Endes ist das ein Anti-Blogger Gesetz und ein Anti-Meinungsvielfalt Gesetz, mit dem.wirkungsvoll die Diskussion von politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ereignissen zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann Jeder Bürger, der im Netz verlinkt, zitiert oder diskutiert, befindet sich jetzt in einem mit juristischen Tretminen verseuchtem Gelände und müsste Schweißausbrüche bekommen. Die Abmahn-Anwälte stehen garantiert bereits in den Startlöchern.
Siehe: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 86270.html
Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus, aber wenn das durchgeht, katapultiert sich die Bananenrepublik D-Land die Medienlandschaft und Meinungsfreiheit zurück ins 19. Jahrhundert.
In dem Gesetzestext heißt es: "Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten." Der Rechtsanwalt Jan Moenikes kommentierte: Auch wenn sich das Wort "entsprechend" eigentlich nur auf "Suchmaschinenbetreiber" beziehen soll, könnte der tatsächliche Geltungsbereich der Vorschrift damit aber in der Praxis wieder uferlos werden. Denn erfasst würden mit dieser Formulierung beispielsweise auch Zusammenstellungen von RSS-Feeds und Twitter-Meldungen, wenn der Blogbetreiber als "gewerblicher Anbieter" anzusehen sei. Die Hürden dafür wurden durch diverse Präzedenzfälle recht niedrig angesetzt: Es reicht schon, wenn die private Blog-Domäne den selben WHOIS-Eintrag wie die gewerbliche Domäne des Bloggers hat, Werbebanner auf der Seite zu sehen sind, oder ein "Gesponsort von" Link das auf die Seite des Hosters zeigt.
Letzten Endes ist das ein Anti-Blogger Gesetz und ein Anti-Meinungsvielfalt Gesetz, mit dem.wirkungsvoll die Diskussion von politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ereignissen zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann Jeder Bürger, der im Netz verlinkt, zitiert oder diskutiert, befindet sich jetzt in einem mit juristischen Tretminen verseuchtem Gelände und müsste Schweißausbrüche bekommen. Die Abmahn-Anwälte stehen garantiert bereits in den Startlöchern.
Grüße,
Toska
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Optimismus ist lediglich ein Mangel an Information
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Toska
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- Lord_Vader
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Ja, in Belgien hatte Google das mal gemacht, als dort ein ähnliches Gesetz durchging. Aber wer braucht schon Belgien - außer man ist auf der Durchreise nach Paris?Lord_Vader hat geschrieben:Tja. bin gespannt wie die Suchmaschinen auf das Lex-Google reagieren. Würd mich freuen wenn Google als Vorleistung schonmal die gesamte Springerpresse aus dem Index wirft. Und dann den Rest.
Grüße,
Toska
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Die Einordnung für "gewerblichen Anbieter" ist eh ein Witz. Wenn ein Blogbetreiber auch nur versucht mit ein wenig Werbung die Kosten für den technischen Teil seines Blogs wieder reinzuholen, hat er direkt den Gewerbeaufkleber auf der Stirn kleben. Welche hirnverbrannten Vollspacken denken sich sowas eigentlich aus?
Deine gewählten Volksverräter.Herr Rossi hat geschrieben:Welche hirnverbrannten Vollspacken denken sich sowas eigentlich aus?
Grüße,
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<lach> Cubi hat Recht. Auf der anderen Seite: Gysi als Bundeskanzler? Ich kann mir mittlerweile auch schlimmeres vorstellen.Herr Rossi hat geschrieben:Meinst du echt die Linke hat das mitverbrochen?
Was ist ein "Steinbrück"? Mittlerer Abstand zwischen zwei Fettnäpfchen.
Grüße,
Toska
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Ja, da ist was dran. Naja, früher hat man aufstrebende "Stimmen der Vernunft" Nähe zum Kaiser, dann der NSDAP nachgesagt, heute ist es die STASI. Morgen vielleicht "Der war mal Christdemokrat!"Herr Rossi hat geschrieben:Hehe, stimmt... Cubis Einwand passt.
Wie es schon Volker Pispers sagte: "Immer schön die Kabarettkarten aufheben, denn das kann beweisen, das Sie im Widerstand waren!"
Grüße,
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Toska
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- cubi
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Kurze Ansage des Neusprechblogs:
http://neusprech.org/leistungsschutzrecht/Leistungsschutzrecht
10. Januar 2011 von Martin Haase
Jeder Urheber hat das Recht, seine Leistung zu schützen. Das ist das sogenannte Urheberrecht. Es entstand in Folge der französischen Revolution und soll verhindern, dass Verleger in ihrer Profitgier die Schöpfer geistiger Werke ausbeuten. Der Begriff L., den sich Verleger vor einiger Zeit für ein neues Recht ausgedacht haben, das sie gern installieren würden, kann daher nur genial genannt werden: klingt er doch wie eine mindestens ebenso berechtigte Forderung. Geschützt aber wird mit dem L. nicht etwa die Leistung der Urheber, geschützt werden sollen diejenigen, die mit eben dieser Urheberleistung Geschäfte machen. Siehe auch Kreativwirtschaft. Das L. ist somit der Versuch von Leistungsträgern Vermittlern, auch Makler genannt, ihre vergleichsweise geringe Mühe zu vergolden und der einst beschnittenen Profitgier wieder mehr Raum zu geben. Das solche Vermittler weniger leisten als die Urheber, war schon den Kaufleuten der Hanse klar und sie drückten es in ihrer Sprache aus. Deren niederdeutsches makeln ist eine Verkleinerungsform (Diminutiv) des Verbs maken (‚machen‘). Weniger ist mehr, kann man dazu nur sagen und vor so viel Unverfrorenheit entgeistert das schöpfende Haupt schütteln.
cu cubi
"Wohltätigkeit ist das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade!" Pestalotzi
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