Pionic hat geschrieben:Der Unterschied zwischen Snowden und Clinton ist halt, dass einer der beiden gegen ein Strafgesetz verstoßen hat und der andere nicht.
Stimmt nicht ganz. Das hat der FBI-Chef in dem oben gelinkten Statement auch gesagt: Man hat eindeutig bei Clintons Umgang mit den Emails strafbare Handlungen, grobe Fahrlässigkeit ("gross neglience") und Ordnungswiedrigkeiten festgestellt. Hillary Clinton verstieß gegen folgende Gesetze und Verordnungen:
- Executive Order 13526
- 18 U.S.C Sec. 793(f) of the federal code
- 18 U.S.C.A. Sec. 1924(a) <-- Hatte ich oben in der Auflistung vergessen
- 2009 Federal Records Act
- Freedom Of Information Act (FOIA)
Zudem hat sie als Geheimnisträgerin (wie alle anderen Geheimnisträger der US-Regierung auch) diverse Programm durchlaufen müssen: Background-Checks, NACLC, SSBI, Lügendetektor-Test, Sicherheits-Briefing nach NISPOM Chapter 3 um sie für den Umgang mit Geheimmaterial zu schulen und Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsklausel nach Formular SF-312. Dieses SF-312 bezieht sich explizit auf die Executive Order 13292 und der Unterzeichner unterwirft sich damit zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Bezug auf den Umgang mit privilegierten Informationen und Geheim-Material.
18 U.S.C Sec. 793 ist ein Bundesgesetz in den USA (siehe
https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/793 ) und Absatz "f" darin macht den Geheimnisträger auch für unabsichtliches Abhandenkommen oder zugänglich machen von Geheiminformationen haftbar. Die Höchststrafe dafür wird in diesem Absatz "f" des Gesetzes mit 10 Jahren angegeben:
(f) Whoever, being entrusted with or having lawful possession or control of any document, writing, code book, signal book, sketch, photograph, photographic negative, blueprint, plan, map, model, instrument, appliance, note, or information, relating to the national defense, (1) through gross negligence permits the same to be removed from its proper place of custody or delivered to anyone in violation of his trust, or to be lost, stolen, abstracted, or destroyed, or (2) having knowledge that the same has been illegally removed from its proper place of custody or delivered to anyone in violation of its trust, or lost, or stolen, abstracted, or destroyed, and fails to make prompt report of such loss, theft, abstraction, or destruction to his superior officer— Shall be fined under this title or imprisoned not more than ten years, or both.
Quelle:
https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/793
Das geht noch munter weiter. Hat Clinton z.B. Geheimmaterial mit einem anderen Geheimnisträger in der US-Regierung per Email geteilt und diese Person hat das Vergehen nicht gemeldet, so machen sich beide der Verschwörung schuldig (Absatz "g" ebenda).
Ich bin natürlich kein Anwalt, aber der Gesetzestext und die Hillary Clinton zur Last gelegten Vergehen (die der FBI-Chef ja bestätigt hat!) sollten an sich mal mindestens zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren führen und dort weiter erörtert werden.
Dass genau dies politisch nicht gewollt ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei Ex-General und Ex CIA-Chef David Petraeus war die Ausgangslage nicht viel anders und der bekam immerhin zwei Jahre auf Bewährung und Geldstrafe. Der war allerdings schon als Beamter aus der Regierung ausgeschieden und bereitete sich auf eine politische Karriere vor. Da war es halt passend, dass er als verurteilter Krimineller im aktiven Strafvollzug nicht mehr dazu in der Lage ist.
Die Causa Snowden und Chelsea Manning ist eine andere. Beide könnte man ebenso wegen Verstoß gegen 18 U.S.C Sec. 793 und ggf. Executive Order 13526 verknacken, da sie mit Sicherheit beide die SF-312 ebenfalls unterschrieben haben. Was man Snowden genau zur Last legt, ist ja nicht bis ins letzte Detail klar. Zudem war er Zivilist und nur indirekt als Leiharbeiter für die Regierungsbehörde NSA tätig. Bei Manning als Militär-Angehörigem erfolgte die Verurteilung vor einem Militär-Gericht nach Artikel 92 und 134 des "Uniform Code of Military Justice" (UCMJ) und dem "Espionage Act". Article 92 ist Befehlsverweigerung und 132 "unehrenhaftes Verhalten". Die Verurteilung beinhaltete Degradierung, komplette Lohn- und Vergünstigungs-Sperre (inklusive Pension) und 35 Jahre Knast im Militärgefängnis.
Das spannende ist halt, dass 18 U.S.C Sec. 793 keinen Unterschied macht, ob der Proband einfach nur doof war, oder es mit Absicht und aus Habgier gemacht hat. Der einzige Unterschied zwischen beiden nach dem Gesetz scheint zu sein, dass erzielte Geld- und Sachgewinne aus dem Geheimnisverrat beschlagnahmt werden.
Von daher ist die Causa-Clinton halt nichts weiter als Strafvereitelung im Amt aus politischen Motiven. Kann ja nicht sein, dass man die Präsidentschaftskandidatin der Partei wegsperrt, die derzeit den Präsidenten stellt. Dann müssten die Demokraten halt auf Bernie Sanders setzen und so selbstmörderisch sind sie halt auch nicht.
Edit: Hier ist noch ein vergleichbarer Fall aus 2015:
Der Navy-Reservist Bryan Nishimura war in Afghanistan stationiert und hat unerlaubt Geheim-Material auf ein persönliches Mobilgerät geladen. Das Mobilgerät (mit den sensiblen Daten) verließ mehrmals die Basis in Afghanistan und er führte es auch mit sich, als er wieder in die USA einreiste. Das FBI ermittelte und der Verdacht der Spionage erhärtete sich nicht. Es war lediglich "Unachtsamkeit" und "sorgloser Umgang mit Geheim-Material". Folge: Zwei Jahre auf Bewährung, 7500 USD Geldstrafe, Verlust der Sicherheitsfreigabe und Sperrvermerk, der es ihm unmöglich macht, in Zukunft wieder eine Sicherheitsfreigabe für den Umgang mit Geheim-Material zu bekommen.
Link:
http://www.navytimes.com/story/military ... /30862027/