huhu,
hat jemand Quellen auf die man sich berufen kann, wenn es um unberechtigte Erhebung der eigenen perepheriedaten handelt
hintergrund: ich habe jemanden in verdacht der als webmaster und hoster eines pserver's durch einen lokalen client die lokalen applikationsprozesse erfasst und auswertet, hinzukommt das seit änderung der funktion keine zustimmung des benutzers eingeholt wurde. seit origin wissen wir das das unberechtigte erheben selbst mit zustimmung welches außerhalb der funktion nötiger daten rechtlich bedenklich wenn sogar gegen datenschutz verstößt.
bitte mal info an mich, wer da was hat
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„In was für einer faszinierenden Zeit wir leben“ Jack Aubrey (Master & Commander)
- Roland von Gilead
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nein Roland kein Porn Server :lol:
@backtopic
es geht darum, dass das programm eine funktion beinhaltet welches zum schutz der software prüft welche andere programme im arbeitsspeicher sind, diese listet und an den server überträgt, befindet sich unter dieser liste schad oder nicht gewünschte software kann das ermittelt werden, in meinen augen unnütz weil der programmname allein nicht über die funtion aufschluss gibt
allerdings erachte ich das erheben von daten welche nicht ausschliesslich dem schutz & prinzipiell der software dienen als rechtsverstoss
um das zu unterbinden, brauch ich aber ne grundlage die ich rechtlich oder dokumentiert begründen kann
@backtopic
es geht darum, dass das programm eine funktion beinhaltet welches zum schutz der software prüft welche andere programme im arbeitsspeicher sind, diese listet und an den server überträgt, befindet sich unter dieser liste schad oder nicht gewünschte software kann das ermittelt werden, in meinen augen unnütz weil der programmname allein nicht über die funtion aufschluss gibt
allerdings erachte ich das erheben von daten welche nicht ausschliesslich dem schutz & prinzipiell der software dienen als rechtsverstoss
um das zu unterbinden, brauch ich aber ne grundlage die ich rechtlich oder dokumentiert begründen kann
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oder origin, oder, oder, oderMalagant hat geschrieben:Ahso, also genau das, was Blizzard sich immer bestätigen lässt?!
wenn das aber nicht erfolgt, dann ist es ein rechtsverstoss seitens des betreibers.... meiner meinung nach
einzig was an der frage der knackpunkt ist, wie verhält sich das auf nicht kommerzielle private nutzung als webmaster
und kann man das via unterlassungs aufforderung unterbinden
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