Das Bundesverwaltungsgericht hat zugeschlagen und ein Urteil in einem seit 4-5 Jahren laufenden Rechtsstreit gesprochen, welches ich bislang in der kompletten Mainstream-Presse nicht erwähnt finde. Dabei hat es weitreichende Folgen für Besitzer bislang legaler Waffen:
Wer als Jäger bislang legal eine halbautomatische Jagdwaffe mit Wechsel-Magazin mit mehr als 2 Schuss hatte: Besitz der Waffe nicht mehr legal. Es könnte ja ein größeres Magazin eingelegt werden. Übt er die Jagt mit mehr als 2 Patronen in der Waffe aus: Strafbar. Übt er die Jagt mit einer Waffe aus, die mehr als 2 Patronen fasst, er hat aber nur zwei eingelegt: Auch strafbar, weil das ein "kann" Gesetz ist. Er nutzt eine Waffe, die mehr als 2 Patronen fassen *kann*. Alleine die Möglichkeit, dass da ggf. mehr reinpasst, macht den Besitz der Waffe für Jäger illegal.BVerwG 6 C 60.14 hat geschrieben: Stichworte:
Waffenbesitzkarte; waffenrechtliches Bedürfnis von Jägern; Besitzverbot für jagdrechtlich verbotene Schusswaffen; Verbot der Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen; Gebot der Waidgerechtigkeit; waffenrechtliches Gebot der Risikominimierung; Berner Konvention; Blankettnorm als Straftatbestand; Bestimmtheitsgebot.
Leitsätze:
1. Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf.
2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.
Quelle: http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U6C60.14.0
Zudem: Wer als Jäger bislang (ganz legal) außer seiner Jagdwaffe noch andere Waffen hatte: Die sind dann jetzt auch illegal, weil er sie ja nicht zur Jagdausübung braucht. Oft sind Jäger aber auch Sportschützen und haben daher Waffen sowohl für die Jagt als auch den Sport.
Der Gag ist noch: Bislang waren gewisse Waffen explizit von Amts wegen sowohl für die Jagt, als auch für Wettkämpfe zugelassen. Z.B. das HK MR308. Also auch Halbautomaten mit Wechselmagazinen, die wahlweise dann 2 oder 10 Schuss fassen. Andere beinahe baugleiche Waffen waren dagegen z.B. für die Jagt, aber nicht für Wettkämpfe zugelassen und umgekehrt.
Spaßhalber mal ein paar Fakten zu Schusswaffenmißbrauch von legalen Waffen: Für das Jahr 2010 registrierte das BKA 12176 Fälle von Schusswaffenmißbrauch im Bundesgebiet. Und 27 Fälle von Missbrauch mit legalen Waffen. Unter Mißbrauch fallen außerdem alle Selbstmorde. Im Schnitt kommt man auf rund 3 Tötungen mit privaten und registrierten Waffen pro Jahr, wenn man die Selbstmorde abzieht. In allen bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um Beziehungstaten. Ob diese ohne den Zugriff auf eine Schusswaffe unterblieben wären? Weiß man auch nicht. Die legalen Waffen sind also eher weniger ein Problem, als man es uns weismachen will.
Als nächstes sind dann die Kurzwaffen und die Pistolen der Sportschützen dran.