BVerwG änderte mal fix das Waffenrecht

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Toska
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BVerwG änderte mal fix das Waffenrecht

Beitrag von Toska » 05.04.2016, 00:34

Hallo,

Das Bundesverwaltungsgericht hat zugeschlagen und ein Urteil in einem seit 4-5 Jahren laufenden Rechtsstreit gesprochen, welches ich bislang in der kompletten Mainstream-Presse nicht erwähnt finde. Dabei hat es weitreichende Folgen für Besitzer bislang legaler Waffen:
BVerwG 6 C 60.14 hat geschrieben: Stichworte:

Waffenbesitzkarte; waffenrechtliches Bedürfnis von Jägern; Besitzverbot für jagdrechtlich verbotene Schusswaffen; Verbot der Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen; Gebot der Waidgerechtigkeit; waffenrechtliches Gebot der Risikominimierung; Berner Konvention; Blankettnorm als Straftatbestand; Bestimmtheitsgebot.

Leitsätze:

1. Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf.

2. Verboten ist die Ausübung der Jagd mit halbautomatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen.

Quelle: http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U6C60.14.0
Wer als Jäger bislang legal eine halbautomatische Jagdwaffe mit Wechsel-Magazin mit mehr als 2 Schuss hatte: Besitz der Waffe nicht mehr legal. Es könnte ja ein größeres Magazin eingelegt werden. Übt er die Jagt mit mehr als 2 Patronen in der Waffe aus: Strafbar. Übt er die Jagt mit einer Waffe aus, die mehr als 2 Patronen fasst, er hat aber nur zwei eingelegt: Auch strafbar, weil das ein "kann" Gesetz ist. Er nutzt eine Waffe, die mehr als 2 Patronen fassen *kann*. Alleine die Möglichkeit, dass da ggf. mehr reinpasst, macht den Besitz der Waffe für Jäger illegal.

Zudem: Wer als Jäger bislang (ganz legal) außer seiner Jagdwaffe noch andere Waffen hatte: Die sind dann jetzt auch illegal, weil er sie ja nicht zur Jagdausübung braucht. Oft sind Jäger aber auch Sportschützen und haben daher Waffen sowohl für die Jagt als auch den Sport.

Der Gag ist noch: Bislang waren gewisse Waffen explizit von Amts wegen sowohl für die Jagt, als auch für Wettkämpfe zugelassen. Z.B. das HK MR308. Also auch Halbautomaten mit Wechselmagazinen, die wahlweise dann 2 oder 10 Schuss fassen. Andere beinahe baugleiche Waffen waren dagegen z.B. für die Jagt, aber nicht für Wettkämpfe zugelassen und umgekehrt.

Spaßhalber mal ein paar Fakten zu Schusswaffenmißbrauch von legalen Waffen: Für das Jahr 2010 registrierte das BKA 12176 Fälle von Schusswaffenmißbrauch im Bundesgebiet. Und 27 Fälle von Missbrauch mit legalen Waffen. Unter Mißbrauch fallen außerdem alle Selbstmorde. Im Schnitt kommt man auf rund 3 Tötungen mit privaten und registrierten Waffen pro Jahr, wenn man die Selbstmorde abzieht. In allen bekannt gewordenen Fällen handelte es sich um Beziehungstaten. Ob diese ohne den Zugriff auf eine Schusswaffe unterblieben wären? Weiß man auch nicht. Die legalen Waffen sind also eher weniger ein Problem, als man es uns weismachen will.

Als nächstes sind dann die Kurzwaffen und die Pistolen der Sportschützen dran. :roll:
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Roland von Gilead
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Beitrag von Roland von Gilead » 05.04.2016, 07:35

..... ich bin sicherlich kein Jäger & Sportwaffenfreund. Aber hier wird echt mal wieder am falschen Strang gezogen. Hier werden auf einen Schlag zig. Waffen wertlos, und Kurzwaffen mit mehr als 2 Schuss Magazin machen z.B. bei der Nachsuche Sinn. Naja, haben die Jäger anstelle einer Halbautomatsichen Waffe mit 2 Schuss, wieder ein Abfangmesser in Gepäck und richtig Adrenalin bei der Nachsuche von angeschossen männlichen Schwarzwild :D
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Beitrag von Toska » 05.04.2016, 08:50

Oh ja, das stelle ich mir "spaßig" vor. :D

Ich denke auch, dass man da mit Kanonen auf Spatzen schießt. Die Hürden für die Waffenbesitzkarte, Kontrollen und der leichte Verlust der WBK selbst durch Vergehen, die nicht durch Umgang oder Lagerung der Waffe zu tun haben sind sowieso schon recht heftig. Wer z.B. meint, die GEZ sei nicht rechts-konform oder z.B. alkoholisiert am Steuer erwischt wird, dem kann ggf. "wegen mangelnder geistiger Eignung" die WBK entzogen werden. Wenn für Verbrechen im einstelligen Bereich (aufs Jahr gerechnet) solche Faxen aufgezogen werden, dann fragt man sich schon, ob es nicht dringendere Probleme gibt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht an sich den geltenden Jagt-, Waffen-Gesetzen und Amtsrichtlinien und gilt (bislang) nur für diesen Einzelfall. Das ist wieder so ein schleichender Prozess: Die Ämter können jetzt bei Ausstellung oder Nachtragung von Waffen in eine bestehende WBK sagen: "Nö, wegen dem Urteil des BVerG machen wir das nicht." Der "Kunde" kann dann klagen und einen neuen Einzelfall-Prozess durch alle Instanzen führen. Wieder bis rauf zum BVerG. Und wenn einer in 4-5 Jahren dann dort mit seiner Klage ankommt, sagt das Gericht: "Annahme der Klage abgelehnt. Siehe Urteil mit Aktenzeichen XYZ."

Und irgendwann sagt man dann: "Lass uns mal das Gesetz und die Richtlinien mit der geltenden Rechtsauffassung in Einklang bringen." :roll:
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Beitrag von Hyaena » 05.04.2016, 09:26

Das interessante ist, das selbst halbautomatische Waffen, die wie Kriegswaffen aussehen (bspw. HK 243 S-TAR) dem Gesetz nach allgemeiner Interpretation zugelassen sind und eigentlich kürzlich im Rahmen der EU verboten werden sollten. Das scheiterte aber daran, daß die Mitgliedsstaaten das überwiegend abgelehnt haben. Gerade die Skandinavier und die Osteuröpäer haben sich verweigert. Ebenfalls hat sich die Bundesregierung in einer Stellungnahme gegen diese Verschärfung ausgesprochen und dagegen gestimmt. Insoweit ein echter Witz, daß jetzt das Bundesverwaltungsgericht daherkommt und sich über das geltende Recht hinwegsetzt und schlicht ein Verbot ausspricht.

Weitergehend stellt sich mir die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht damit auch Fangschuß- und Nachsuche- / Hundeführerwaffen aus dem Verkehr gezogen hat. Der Fangschuß wird idR mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver) angebracht. Die Hundeführer haben idR mehrschüssige Schrotgewehre, teils Halbautomaten dabei. Der Urteilstenor umfaßt die jedenfalls auch. edit: soll für alle Langwaffen gelten, mithin auch die halbautomatischen Schrotgewehre. Pump-action-guns sind Repetierer, die gehen also noch.

Das Urteil betrifft zunächst nur den Kläger, wird aber von den Verwaltungen gewiß dankbar aufgenommen werden.

Was die halbautomatischen Gewehre (Büchsen) betrifft, ist es so (gewesen), daß diese nur mit maximal 3 Schuß geladen werden dürfen. Da gibt es dann extra Magazine mit 2 Schuß, die dritte Patrone ist in der Kammer.

Meiner Ansicht nach ist das Urteil verfassungsrechtlich mehr als nur bedenklich, weil damit bestehende Gesetze ausgehebelt werden. Gewaltenteilung scheint für das Gericht aber offenbar keine Rolle zu spielen. Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eine Gerichts.

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Beitrag von Toska » 05.04.2016, 16:32

Hyaena hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist das Urteil verfassungsrechtlich mehr als nur bedenklich, weil damit bestehende Gesetze ausgehebelt werden. Gewaltenteilung scheint für das Gericht aber offenbar keine Rolle zu spielen. Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eine Gerichts.
Das sehe ich auch so. Danke auch für die Ausführungen zu der EU-Initiative zur Verschärfung des allgemeinen Waffenrechts. Das hatte ich nur so halbwegs mitbekommen. Wie gesagt: Ich denke, dass das BVerG hier durch die Hintertür Fakten schaffen will. So wie ich das verstanden habe, ist das (zumindest in dem betreffenden Einzelfall) die allerhöchste Instanz, die dem Kläger Bundesweit offen stand. Er müsste nun eine neue Prinzipien-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aufmachen, was aber nicht so einfach ist.

Bedenklich ist halt auch die Auffassung des BVerG, dass ein Jäger kein Recht auf Waffen hat, die er nicht zur Jagt braucht. Gerade in der Kombination Jäger + Sportschütze würde das einem Verbot des Hobbys nachkommen, bzw. dessen Ausübung stark erschweren.
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Beitrag von KidStealth » 05.04.2016, 18:24

Toska hat geschrieben:Bedenklich ist halt auch die Auffassung des BVerG, dass ein Jäger kein Recht auf Waffen hat, die er nicht zur Jagt braucht. Gerade in der Kombination Jäger + Sportschütze würde das einem Verbot des Hobbys nachkommen, bzw. dessen Ausübung stark erschweren.
Da müsste doch dann der Bedarf vom Schützenverein attestiert werden? oder ist es Jägern jetzt verboten gleichzeitig Sportschütze zu sein? :noidea:
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Beitrag von Toska » 05.04.2016, 21:08

KidStealth hat geschrieben:Da müsste doch dann der Bedarf vom Schützenverein attestiert werden? oder ist es Jägern jetzt verboten gleichzeitig Sportschütze zu sein? :noidea:
Sollte man meinen, oder? Aber das BVerwG hat dazu ja explizit was in sein Urteil geschrieben:
BVerwG 6 C 60.14 hat geschrieben: 1. Jäger dürfen nur solche Schusswaffen besitzen, mit denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Quelle: http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U6C60.14.0
Das geht dann schon ins Eingemachte. Klar, das Gericht kann argumentieren: Die Vereine stellen ja auch Waffen zur Verfügung. Der Sportschütze braucht daher keine eigene Wettkampf-Waffe zu Hause. Das ist aber, als wenn du dem Alonso sagst: Du brauchst keinen Rennwagen vom Werksteam. Kannst dir sowohl fürs Training als auch fürs Rennen eins bei Sixt mieten. :roll:

Beispiel aus unserem Verein: Wir hatten 30 Jahre alte Flinten im Verein, von denen keine mehr geradeaus geschossen hat und die Optiken total Scheiße waren. Davon waren 2-3 mit viel Mühe gerade so noch zu justieren, dass du zur Not damit bei Wettkämpfen antreten konntest und hast trotzdem gestreut wie 'ne Gießkanne. Dort sind wir dann gegen Leute angetreten, die alleine für einige tausend Euro Schützen-Kleidung aus Leder trugen (besserer Halt beim Schuss aus dem Stand) und persönliche Präzisionswaffen hatten, die preislich allesamt pro Flinte weit über 5000 Euro pro Stück lagen. Und das war nur für Luftgewehr und Kleinkaliber. Bei den größeren Kalibern ging so richtig die Post ab. Ohne eigene Waffe, die außer dir keiner fallen lässt, ist das Thema Wettkampf quasi gegessen.
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Beitrag von Yefi » 05.04.2016, 22:17

Die Sportschützen sind doch davon nur am Rande betroffen?

Das tut mir jetzt aber leid für die Jägerschaft...
Je weniger es von "denen" gibt, um so besser.
Für Mensch und Natur...


"Jägerei ist eine Nebenform von menschlicher Geisteskrankheit."
Theodor Heuss
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Beitrag von Toska » 05.04.2016, 23:41

Hehehe ... sehe ich an sich auch so. Alleine wenn man bedenkt, dass die Jagdgesetze noch nahezu wenig verändert auf den hier zurückgehen:

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Jepp, Fettbacke und Reichsjägermeister Hermann Göring. Nebenberuflich auch für Hitlers Luftwaffe zuständig gewesen. :roll:

Und da mit den Jägern keiner Mitleid hat, kann man gut mit denen anfangen. Und dann mit den ganzen aus den Schützenvereinen (sind doch sowieso Nazis und verkappte Wehrsportgruppen, oder?) und dann den Rest. Irgendwie muss man ja die 3-4 Toten wegbekommen, die jedes Jahr durch legale Waffen sterben.

Wie viele sich ins Koma saufen, weil sie das Elend Bundesregierung nicht mehr ertragen? Spielt keine Rolle. :hehehe:
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Beitrag von Herr Rossi » 06.04.2016, 07:12

Yefi hat geschrieben: Das tut mir jetzt aber leid für die Jägerschaft...
Je weniger es von "denen" gibt, um so besser.
Für Mensch und Natur...
Naja, solange wir keine Bären und Wölfe direkt nebenan von unseren Städten und Dörfern leben lassen wollen, sind die notwendig. Da müsstest du wirklich einiges zurückschrauben, um wieder an den Punkt zu kommen, wo die Natur ohne den Menschen im Gleichgewicht ist. Da wir in Deutschland wohl ca 99% Kulturlandschaft haben, ist das wohl ziemlich utopisch, zumal jeder gesichtete Bär oder Wolf hier ja auch direkt zum Problemtier wird.
An sich wäre ich da zwar durchaus dabei, aber wenn man wirklich was gegen die Perversität tun will, wie wir Tiere behandeln, dann sind die Jäger imo das allerletzte Glied in der Kette. Vorab gilt erstmal die ganze abartige Massentierhaltung zu beseitigen.

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Beitrag von Roland von Gilead » 06.04.2016, 07:30

Herr Rossi hat geschrieben:
Yefi hat geschrieben: Das tut mir jetzt aber leid für die Jägerschaft...
Je weniger es von "denen" gibt, um so besser.
Für Mensch und Natur...
Naja, solange wir keine Bären [s]und Wölfe [/s]direkt nebenan von unseren Städten und Dörfern leben lassen wollen, sind die notwendig. Da müsstest du wirklich einiges zurückschrauben, um wieder an den Punkt zu kommen, wo die Natur ohne den Menschen im Gleichgewicht ist. Da wir in Deutschland wohl ca 99% Kulturlandschaft haben, ist das wohl ziemlich utopisch, zumal jeder gesichtete Bär oder Wolf hier ja auch direkt zum Problemtier wird.
An sich wäre ich da zwar durchaus dabei, aber wenn man wirklich was gegen die Perversität tun will, wie wir Tiere behandeln, dann sind die Jäger imo das allerletzte Glied in der Kette. Vorab gilt erstmal die ganze abartige Massentierhaltung zu beseitigen.

Hab das mal korrigiert - Wir wollen den Wolf - und dieser Predator breitet sich immer weiter in Deutschland aus und darf nicht geschossen werden ;)


"zumal jeder gesichtete Bär oder Wolf hier ja auch direkt zum Problemtier wird"

:lol: - hier gibt es unzählige Wolfsrudel, alle geduldet - zumindest von den Stdatmenschen und vielleicht noch den Waldbesitzern, weil die Jäger teilweise nicht Ihrer Aufgabe nachkommen ;)
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Beitrag von Hyaena » 06.04.2016, 08:35

Yefis Ansicht habe ich auch mal geteilt, allerdings sehe ich das jetzt etwas anders.

Wölfe (die ich mag) und den Bären (die werden nicht wiederkommen, behaupte ich einfach mal) sind nicht unbedingt das Problem. Wölfe fühlen sich derzeit natürlich wie im Paradies und haben keinerlei Feinde. Die unterliegen nicht dem Jagdrecht und haben daher Narrenfreiheit. Die sind daher auch nicht so scheu wie sie sein sollten. So ganz ungefährlich sind die Tierchen nicht.

Insbesondere Wildschweine machen einen enormen Schaden. Bei uns (Lüneburger Heide) werden die Jäger der Plage kaum noch Herr. Die Schwarzkittel haben eine Reproduktionsrate von 150 % im Jahr und trotz intensiver Bejagung (auch nachts erlaubt) und obwohl Frischlinge und Überläufer das ganze Jahr hindurch geschossen werden dürfen, werden die immer mehr. Ursächlich dafür sind die massiven Maiskulturen, die dank der "tollen" Biogasanlagen nahezu überall angelegt worden sind. Früher sah man unterschiedliche Bepflanzung, mittlerweile dominiert der Mais hier alles. Zerstört den Boden und ist ein Paradies für Wildschweine. Daher gibt es in einigen Ländern auch Verordnungen, daß auf Schwarzwild mit den Halbautomatischen mit größeren Magazinen als die Zweischüssigen gejagt werden darf. Die schaffen das ansonsten nicht mehr, die zu minimieren. Es sind schlicht viel zu viele.

Auch Kaninchen, Marderhunde und Waschbären nehmen massiv überhand. Letzere verbreiten zudem noch sehr unangenehme und bspw. für Hunde tödliche Krankheiten. Marderhunde sind aus dem fernen Osten eingewandert und verbreiten sich ungehindert. Hierbei verdrängen sie teilweise den Fuchs, da sie kräftiger sind.

Es gibt für jagdbares Wild Abschußpläne, um die Bestände im Lot zu halten. Wenn der Jäger diese nicht erfüllt, muß er Geldstrafen zahlen. Es ist schon wichtig, daß die Abschußpläne eingehalten werden, um die Balance zu wahren.

So einfach kann man das also nicht sehen. Ich habe auch kein Interesse, auf Tiere zu schießen, aber irgendjemand muß das schlicht machen.

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Beitrag von cubi » 06.04.2016, 16:20

Ich hab kein Problem mit Profijägern und sehe auch die Notwendigkeit. Mir gehen aber die Herren Dr. Prof. Hobbyjäger auf den Sack, die nur wegen des Thrills und des Renommees Viecher anballern, die dann elend verrecken. Ich hab selbst gesehen, wie die für eine Jagdgesellschaft hoher Herren ausgesetzten Volieren-Perlhüner immer wieder auf die Jäger zu gelaufen sind, weil sie glaubten sie werden gefüttert und diese ihre Hunde losgelassen haben, damit die Vögel auffliegen und sich niemand in den Fuß schießt!

Das Problem in der Diskussion verstehe ich nicht. Jäger, die keine Sportschützen sind sollen nur Jagdwaffen besitzen. Sportschützen, die keine Jäger sind, sollen nur Sportwaffen besitzen. Wenn jemand beides nachweist, darf er auch beides besitzen! Oder etwa nicht?
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Beitrag von Hyaena » 06.04.2016, 17:59

Die halbautomatischen sind ja durchaus Jagdwaffen und als solche vom BKA auch zugelassen. Die prüfen die Waffen einzeln. Man darf halt in D nur 2 Schuß-Magazine einführen. Für einen schnellen Nachschuß auf waidwund geschossenes Wild ist eine solche Waffe durchaus sinnvoll. Repetieren dauert halt länger. Wie geschrieben, sind in einigen Gegenden in D auch per Verordnung mehr als die 2-Schuß-Magazine erlaubt.

Letztlich geht es aber auch und vor allem darum, daß sich das BVerwG quasi zur legislativen aufschwingt. Das Gesetz ist eindeutig und die interpretieren das nunmehr anders als alle anderen, nämlich schlicht und deutlich erkennbar falsch. Die Interpretation ist mit dem Gesetz nicht vereinbar, aber das schert die nicht. Man kann natürlich sagen, ist egal, trifft nur Waffenbesitzer bzw. Jäger. Aber das ist sehr kurz gedacht, da es hier letztlich auch um den Rechtsstaat geht und Richter nicht machen können sollten, was sie wollen.

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Beitrag von Toska » 06.04.2016, 21:44

Ich denke auch, dass Hyaena das sehr gut getroffen hat und da kommen auch meine Bedenken her: Die Gesetze und Verwaltungspraxis waren bislang eindeutig und erlaubten Halbautomaten und dass ein Jäger auch legal andere Waffen besitzen darf. Und das BVerG schert sich einen Dreck darum und legt (in diesem Einzelfall) deutlich höhere Hürden auf, die weder durch Gesetz noch Rechtspraxis gedeckt sind.

Wenn das ein "niedrigeres" Gericht so macht, ist das ärgerlich und man kann halt in die nächste Instanz gehen. Und dieser Fall hier ging 4-5 Jahre durch alle Instanzen bis rauf zum BVerG. Das ist in diesem Fall die höchste Instanz und sollte an sich nicht solche kapitalen Fehler bei der Interpretation und Auslegung von geltenden Gesetzen machen.

Das setzt meiner Meinung auch den Trend fort, den man schon beim Bundesverfassungsgericht unter Andreas Voßkuhle sehen konnte. Die haben sich auch einige Urteile geleistet, die geltendes Recht und bestehende Rechtspraxis so umdeuteten, dass es regelrechte Gefälligkeitsurteile für die Regierung waren. Das BVerG ging da halt noch einen Schritt weiter, weil wegen der kleinen Zielgruppe die Aufmerksamkeit und Betroffenheit deutlich geringer ist. Die Agenda unserer Politik (und der EU und der USA) ist klar: Privater Waffenbesitz muss eingeschränkt werden. Komplette Entwaffnung der Bevölkerung ist das Ziel. Dieses Urteil ist ein Mosaikstein, der seinen Teil dazu beitragen wird. Und in Deutschland ist das halt nur der erste Schritt. Da kommen noch mehr.
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