@Rossi:
Herr Rossi hat geschrieben:Dass die GFK Dinge erlaubt, die das Grundgesetz oder deutsche Asylrecht nicht erlauben ist daher doch kein Widerspruch oder?
Nein, durchaus nicht. Jedoch hat Deutschland schon immer einen Spagat zwischen Asyl (bei uns im GG verankert) und "Flüchtling" (im GFK verankert) gemacht. Wenn ein "Flüchtling" zu uns kam (z.B. jemand, der vor Bürgerkrieg flog, aber nicht politisch verfolgt wurde), so wurde ihm lange Zeit nicht nach GFK Flüchtlingsstatus zuerkannt, sondern er musste Asyl beantragen. Das wurde irgendwann in neuere Zeit mal geändert.
In der Praxis macht es keinen Unterschied: Egal ob anerkannter Asylant oder Person mit anerkanntem Flüchtlingsstatus: Die Rechte, Pflichten, Zuwendungen und Vergünstigungen sind für beide komplett identisch und ergeben sich aus dem Asyl- und ggf. dem Sozialgesetz. Während das GG die hohe Hürde legt, dass der Antragsteller politisch verfolgt sein muss, ist nach Genfer Flüchtlingskonvention die Messlatte entsprechend niedriger.
Hieraus ergibt sich auch der Kritikpunkt, dass das GFK an sich noch auf die Zeit nach dem WWII zurück geht und eher auf Flüchtlinge aus den Warschauer Pakt Staaten zugeschnitten sei und man heutzutage ggf. mal 'ne andere Messlatte anlegen sollte, weil sonst halt jeder Bürgerkriegsflüchtling weltweit in den Genuss von Asylgleichen Vorteilen kommen kann, für die ja vom GG her eine höhere Schwelle angedacht war. Darüber kann man diskutieren, aber das ist nicht mein Thema oder Anliegen.
Mir geht es eher darum, dass Gesetze, die nun einmal da sind und für alle gelten sollten einfach nicht angewendet werden. Das geht beim weiter oben angerissenen Thema los, dass der Staat auf einmal Schlepperei legalisiert hat. Nicht durch Gesetzes-Änderungen, sondern durch generelle Nichtverfolgung auf Dienstanweisung. Oder dass die laut § 16 AsylG zwingend zu erfolgende erkennungsdienstliche Maßnahmen zwecks Identitätsfestellung des Asylbewerbers/Flüchtlings durch die Behörden entweder generell nicht, oder nur extrem unzureichend erfolgt. Man erinnere sich an den Fall von diese Woche, als die Polizei eine Flüchtlingsunterkunft untersuchte und Meldungen über ähnliches findet man immer wieder mal. Zahlen nur aus dem Gedächtnis: Rund 230 Flüchtlinge hätten dort sein müssen. 120 hat man angetroffen und 70 davon waren mehrmals gemeldet und bezogen mehrfach Leistungen. Das war halt auch nur möglich, weil sie mehrere Identitäten hatten und mangels erkennungsdienstlicher Maßnahmen und/oder mangels Datenaustausch der Mißbrauch nicht aufgefallen ist. Gut, kann man mal wieder als "bedauerlichen Einzelfall" abhaken. Wenn aber der Staat die ihm auferlegten Pflichten aus dem AsylG nicht erbringen kann, dann hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht. Dann taugt entweder das Gesetz nichts, oder es müssten in der Exekutive Köpfe rollen, weil die Verwaltung unfähig ist, Missbrauch fördert und das dann erwartungsgemäß auch noch sanktionslos bleibt.
Herr Rossi hat geschrieben:
Ich wüsste daher nicht, warum es auf dem von dir geschilderten Weg an sich nicht gehen sollte, allerdings würde ich dabei vorraussetzen, dass derjenige, der zur Ausreise aufgefordert wird (und vormals Asyl bekommen hat), formal Einspruch einlegen können sollte, um zu verhindern, dass er am Ende nicht doch wieder vor den Füßen des Diktators landet.
Im Prinzip ist jeder seines eigenen Glückes Schmied. Wer Asyl oder Flüchtlingsstatus in grober Weise durch verübte Verbrechen mißbraucht hat, der dürfte auch findig genug sein, ein anderes Land zu finden, dem er zur Last fallen kann. Die Frage, ob man stattdessen als Gesellschaft bis in allerletzte Konsequenz mittragen will und muss und sagt: "Ok, dann bleibste halt hier"? Auch wenn man sich mit dem Probanden ein so faules Ei ins Nest legt? Das ist 'ne interessante philosophische Frage. Wenn Strafen und Sanktionen wirkungslos sind, dann sind sie auch weder Erzieherisch wirksam, noch sind sie Abschreckung.
Herr Rossi hat geschrieben:
Da sind wir wieder an dem Punkt, dass ich das in keinster Weise einschätzen kann. Ist es denn juristisch wirklich so, dass jemand, der im Asylverfahren steckt, strafrechtlich nicht belangt werden kann oder ist das evtl. nur eine Handhabe der Staatsanwaltschaften? Aus Sicht der Polizei ist sicherlich sehr vieles frustrierend, aber es ist eben die Sicht von Leuten, die dummerweise im Kern primär mit Scheiße umgehen müssen.
In der letzten Zeit sind ja recht viele Interviews mit Polizisten in der Presse. Die lesen sich alle mehr oder weniger so, wie das oben verlinkte Interview in der JF. Überarbeitung, mangelnde Ausrüstung, eigentlich gesetzwidrige Anweisungen aus den Innenministerien und als besonderer Frustrations-Faktor halt, dass die Staatsanwaltschaften die Verfahren überwiegend einfach einstellen. Und halt auch: Für die eigentliche Polizeiarbeit bleibt keine Zeit mehr. Das sind alles nur Einzelstimmen, aber es dürfte nicht wundern, wenn das tatsächliche Bild so ist - und ggf. auch schlimmer. In jedem Fall: Möchte nicht mit denen tauschen.
Herr Rossi hat geschrieben:
Da wären mir ein paar Zahlen lieber: Wie hoch sind die Kriminalitätszahlen -ganz konkret- unter den ca. 1 Millionen Flüchtlingem die letztes Jahr gekommen sind? Logisch ist, dass die ganz sicher nicht bei Null liegen, aber wo konkret liegen sie? Sind die Zahlen so massiv, dass es Handlungsbedarf gibt? Ich habe bisher nur Einzeldarstellungen oder schlichtweg primitive Unterstellungen dazu gelesen. Hast du evtl. Quellen, die ein wenig was stichhaltiges liefern?
Ich hab die Tage mal das hier auf Reddit gefunden:
https://www.reddit.com/r/de/comments/42 ... tistik_zu/
https://docs.google.com/spreadsheets/d/ ... =705327871
Kriminalitäts-Statistik Hannover. Da hat sich mal einer die Mühe gemacht, das nach Alter, Geschlecht und Anteil Bevölkerung und Flüchtlinge aufzudröseln. Da sind dann auch so Highlights drin, wie:
Flüchtling, 18-21 Jahre: 42,05% Kriminalitätsrate. Vergleich Einwohner: 12,78%
Flüchtling, 21-25 Jahre: 52,18% Kriminalitätsrate. Vergleich Einwohner: 15,85%
Wenn du das dann über alle Altersgruppen schön nivellierst, kommst du dann wieder auf niedrige einstellige Prozentwerte. Wie aussagekräftig die Zahlen und daraus gewonnene Statistik sind? Dürfte unmöglich zu beantworten sein. Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Falls an der Statistik was dran ist, dann sind 42-52% Kriminalitätsrate von jungen Flüchtlingen (18-25 Jahre) allerdings ganz schön happig.
Herr Rossi hat geschrieben:
Hölle, wenn dem so wäre... denk nur mal zurück was das Bundesverfassungsgericht schon alles an Wahnsinn verhindert hat. Ohne Grundgesetz wäre das alles durchgekommen.
Naja, das Bundesverfassungsgericht hat auch schon eine ganze reihe Kröten durchgewunken. Denke da mal an die Verfassungsklagen rund um die Bailout-Geschichten. Dass die ab und mal gute Arbeit gemacht haben? Das ist einerseits schon länger her (vor Voßkuhle) und ab und an trinkt auch ein Blinder mal 'nen Korn.