Enemy mine...mein toller Nachbar...
- [FtN|FS] Ed Hunter
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Ich musste erstmal alles sacken lassen....
22.6. 9:00 Uhr.... Showdown.... so dachten wir....
Die Richterin las die Klagepunkte vor (Unterlassung des Betretens durch den Hund und uns, Unterlassung der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts)...
Ihr Kommentar dazu:
- Also gegen das Betreten durch uns gibt es keine Unterlassung, da in der Klage nicht bestimmt genug...
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Nö, da zu unbestimmt und außerdem unsinnig
- Unterlassung des Betretens durch den Hund: wäre das einzige was bleibt...
- Ach ja, da war noch eine andere Sache, die kann man ja gleich mitverhandeln (Üble Nachrede wg. Cyrill)
Feststellung der Richterin: Das Gelände ist jetzt komplett eingezäunt, also kann der Hund nicht mehr da rauflaufen.
Frage: War der Hund seit dem 4.12.17 nochmal auf dem Grundstück?
Herr P. : Nein, aber die Kinder fahren immer auf der Straße....blablabla...
Die Richterin gab zu verstehen, dass es sie nicht interessiere ob Kinder oder Hunde auf öffentlichen Wegen sind. Das dürfen sie ja auch....
Damit war Herr P. aber gar nicht einverstanden und teilte der Richterin mit, dass die Kinder auf dem Schulgelände spielten und es eine Absprache mit der Schule gäbe,
den Weg zu überwachen. Er hätte da auch Bilder, wie Kinder sich auf dem (öffentlichen) Weg aufhalten.
Das fand die Gute aber wenig lustig und wies ihn sowas von in die Schranken... von wegen der Aussage des Schulleiters und das niemand zu fotografieren sei.
Er redete sich immer mehr um Kopf und Kragen...
Er bräuchte im Protokoll was für die Stadt, da er dort eine Absprache macht, dass er die Straße überwachen soll. Die Stadt fordere aber eine Bestätigung des Gerichts....
Frau Kühl daraufhin: Gar nichts gibts im Protokoll für Sie. Das ist hier kein Überwachungsstaat.
Mein Anwalt warf ein: "Sie sind hier weder der Blockwart noch der Abschnittsbevollmächtigte. Die DDR gibt es nicht mehr!!"
Frau P. : "Ja, und das ist sehr schade!!".
Der Gegenanwalt sank immer tiefer in seinem Stuhl....
Das reichte der Richterin dann...
War der Hund nochmal auf dem Grundstück?
Nein... aber wenn ich das Tor auflasse oder abbaue dann kann er wieder rauflaufen....
Der Gegenanwalt hat die Klage für erledigt angesehen...
Daraufhin hat die Richterin verfügt, dass es eine Vereinbarung geben sollte....
Kein Beleidigen, Bedrohen, Beschimpfen, und auch keine Bild und Tonaufnahmen!!!
Daraufhin wurde Kostenaufhebung beantragt, da man sonst nur noch über die Kosten hätte urteilen müssen, was Unsinn wäre...
Danach hatten wir bis jetzt wunderbare Ruhe....
Am 28.6. das Gespräch mit dem Jugendamt war auch nett. Die brauchten nur paar Daten von den Kindern, weil sie halt was machen müssen,
aber falls die nächste Anzeige käme, wüsste man bereits, wo der Hase lang liefe.
Dann kam das Wochenende und die Anwaltsrechnung....
knapp 1000,- € und die Rechtschutz zahlt natürlich nix, weil es ja ein Unterlassungsfall ist.
Keine Ahnung, wie ich das jetzt wuppe... wahrscheinlich muss ich in der Innenstadt singen gehen und hoffen, das man mir spendet, damit ich aufhöre...
22.6. 9:00 Uhr.... Showdown.... so dachten wir....
Die Richterin las die Klagepunkte vor (Unterlassung des Betretens durch den Hund und uns, Unterlassung der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts)...
Ihr Kommentar dazu:
- Also gegen das Betreten durch uns gibt es keine Unterlassung, da in der Klage nicht bestimmt genug...
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts: Nö, da zu unbestimmt und außerdem unsinnig
- Unterlassung des Betretens durch den Hund: wäre das einzige was bleibt...
- Ach ja, da war noch eine andere Sache, die kann man ja gleich mitverhandeln (Üble Nachrede wg. Cyrill)
Feststellung der Richterin: Das Gelände ist jetzt komplett eingezäunt, also kann der Hund nicht mehr da rauflaufen.
Frage: War der Hund seit dem 4.12.17 nochmal auf dem Grundstück?
Herr P. : Nein, aber die Kinder fahren immer auf der Straße....blablabla...
Die Richterin gab zu verstehen, dass es sie nicht interessiere ob Kinder oder Hunde auf öffentlichen Wegen sind. Das dürfen sie ja auch....
Damit war Herr P. aber gar nicht einverstanden und teilte der Richterin mit, dass die Kinder auf dem Schulgelände spielten und es eine Absprache mit der Schule gäbe,
den Weg zu überwachen. Er hätte da auch Bilder, wie Kinder sich auf dem (öffentlichen) Weg aufhalten.
Das fand die Gute aber wenig lustig und wies ihn sowas von in die Schranken... von wegen der Aussage des Schulleiters und das niemand zu fotografieren sei.
Er redete sich immer mehr um Kopf und Kragen...
Er bräuchte im Protokoll was für die Stadt, da er dort eine Absprache macht, dass er die Straße überwachen soll. Die Stadt fordere aber eine Bestätigung des Gerichts....
Frau Kühl daraufhin: Gar nichts gibts im Protokoll für Sie. Das ist hier kein Überwachungsstaat.
Mein Anwalt warf ein: "Sie sind hier weder der Blockwart noch der Abschnittsbevollmächtigte. Die DDR gibt es nicht mehr!!"
Frau P. : "Ja, und das ist sehr schade!!".
Der Gegenanwalt sank immer tiefer in seinem Stuhl....
Das reichte der Richterin dann...
War der Hund nochmal auf dem Grundstück?
Nein... aber wenn ich das Tor auflasse oder abbaue dann kann er wieder rauflaufen....
Der Gegenanwalt hat die Klage für erledigt angesehen...
Daraufhin hat die Richterin verfügt, dass es eine Vereinbarung geben sollte....
Kein Beleidigen, Bedrohen, Beschimpfen, und auch keine Bild und Tonaufnahmen!!!
Daraufhin wurde Kostenaufhebung beantragt, da man sonst nur noch über die Kosten hätte urteilen müssen, was Unsinn wäre...
Danach hatten wir bis jetzt wunderbare Ruhe....
Am 28.6. das Gespräch mit dem Jugendamt war auch nett. Die brauchten nur paar Daten von den Kindern, weil sie halt was machen müssen,
aber falls die nächste Anzeige käme, wüsste man bereits, wo der Hase lang liefe.
Dann kam das Wochenende und die Anwaltsrechnung....
knapp 1000,- € und die Rechtschutz zahlt natürlich nix, weil es ja ein Unterlassungsfall ist.
Keine Ahnung, wie ich das jetzt wuppe... wahrscheinlich muss ich in der Innenstadt singen gehen und hoffen, das man mir spendet, damit ich aufhöre...
- Roland von Gilead
- verdammt coole sau
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- [FtN|FS] Ed Hunter
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Wir haben jetzt zu Hause bei uns ein Spendenschwein aufgestellt.
Immer wenn Besuch kommt (meine neugierigen eltern z.B.) müssen sie für die neuesten Stories was ins Schweinderl legen.
Irgendwie muss man ja den Anwalt bezahlt bekommen
Man denkt ja auch jetzt sei mal Ruhe.... is aber nicht....
14.7. 14 Uhr...
Mein Jüngster (Jos) kommt bei mir an und erzählte, dass er und der Nachbarsjunge auf der Straße mit ihren Fahrzeugen fuhren.
Jos hat Herrn P. dann gefragt ob er auf den Schulaufweg fahren kann (dabei soll Jos ihn eigentlich gar nicht ansprechen, sondern ignorieren).
Herr Pritschens hat ihm dann gesagt, das sei verboten und sie haben sich zu verziehen und nicht auf der Straße Rad zu fahren, weil er sonst die Polizei holt.
Ich habe Jos dann gesagt, dass Herr P. ihm nichts zu sagen hätte, und er dort fahren dürfe.
Als ich dann vorne an der Straße war, sah ich wie Herr P. vorne seine Büsche goss. Die Kinder fuhren mit ihren Fahrzeugen an ihm vorbei, und er motzte Sie an...
"Ich hab euch gesagt ihr dürft hier nicht fahren, sonst schick ich die Polizei zu euch".
Er hatte mich wohl nicht bemerkt.
Ich teilte Herrn P. mit, dass er den Kindern gar nichts zu sagen hat, und er meinem Sohn nicht mit der Polizei zu drohen hat.
Er sagte dann, "Ich habe hier Hausrecht und Hoheitsaufgaben als Beamter, deswegen hole ich jetzt die Polizei!"
Ich antwortete ihm, dass er dieses gerne machen kann, und dass er für die Straße und die Schule kein Hausrecht hätte, und seine hoheitlichen Befugnisse hier
nicht gelten, da hier kein Feuerwehreinsatz ist, und er nicht zur Verkehrsregelung abgestellt wurde. Außerdem ist das peinlich, wenn ich die für ihn als Feuerwehrmann
geltenden Vorschriften besser kenne als er selbst....
Die Polizei kam dann 20 Minuten später und hörte sich unsere Version an, sagten noch "das sind doch Kinder...." und die beiden Polizisten gingen danach kopfschüttelnd rüber.
Nach 10 Minuten kamen sie dann wieder und teilten uns mit, dass Herr P. der Meinung sei, wir schicken die Kinder absichtlich da hin,
damit sie ihn nerven und mit Trillerpfeifen totalen Lärm machen... also mal wieder eine Erfindung von ihm...
Laut der Polizei dürfen sie da natürlich spielen, solange sie nicht zu viel Lärm machen, oder dort randalieren.
Und natülich habe Herr P. weder Hausrecht noch hoheitliche Aufgaben...
Wir dankten den Polizisten und sagten noch "bis bald"...
Soviel zu dem Vergleich, bzw. der Vereinbarung, dass hier niemand bedroht usw. wird. Einem fünfjährigen mit der Polizei zu drohen, obwohl er nichts gemacht hat ist ja
nicht gerade eine Einhaltung der Vereinbarung...
Mal sehen was er als nächstes vorhat. Unsere Vermutung: Unterlassung des Spielens, weil er sich bedroht fühlt...oder so...
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14.7. 14 Uhr...
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Jos hat Herrn P. dann gefragt ob er auf den Schulaufweg fahren kann (dabei soll Jos ihn eigentlich gar nicht ansprechen, sondern ignorieren).
Herr Pritschens hat ihm dann gesagt, das sei verboten und sie haben sich zu verziehen und nicht auf der Straße Rad zu fahren, weil er sonst die Polizei holt.
Ich habe Jos dann gesagt, dass Herr P. ihm nichts zu sagen hätte, und er dort fahren dürfe.
Als ich dann vorne an der Straße war, sah ich wie Herr P. vorne seine Büsche goss. Die Kinder fuhren mit ihren Fahrzeugen an ihm vorbei, und er motzte Sie an...
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nicht gelten, da hier kein Feuerwehreinsatz ist, und er nicht zur Verkehrsregelung abgestellt wurde. Außerdem ist das peinlich, wenn ich die für ihn als Feuerwehrmann
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Die Polizei kam dann 20 Minuten später und hörte sich unsere Version an, sagten noch "das sind doch Kinder...." und die beiden Polizisten gingen danach kopfschüttelnd rüber.
Nach 10 Minuten kamen sie dann wieder und teilten uns mit, dass Herr P. der Meinung sei, wir schicken die Kinder absichtlich da hin,
damit sie ihn nerven und mit Trillerpfeifen totalen Lärm machen... also mal wieder eine Erfindung von ihm...
Laut der Polizei dürfen sie da natürlich spielen, solange sie nicht zu viel Lärm machen, oder dort randalieren.
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- Roland von Gilead
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Kinderlärm ist eh keine Ruhestörung .... mein Güte der hat doch der maßen einen am Helm. Ich hätte den Spieß schon mal umgedreht und mich bei der Feuerwehr über ihn beschwert, wenn er die schon unberechtigterweise vorschiebt. Vielleicht wird er da mal eingenordert - er schadet ja dadurch auch dem Ruf der Feuerwehr ...
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- Roland von Gilead
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