Herr Rossi hat geschrieben:[...]Prinzip der Menschenwürde und Menschenrechte [...]. Wenn du es aufkündigst, dann landest du ratzfatz in solch perfiden Situationen wie der CIA Folter, wo mit Moral die Misshandlung von Menschen gerechtfertigt wird, denn ohne diese strikten Grundsätze wird jede Grenze für Handeln und Taten verschiebbar.
In Ordnung. Lassen wir das mal so stehen und nutzen es lediglich für eine fliegende Überleitung zum Thema "Souveränität".
Edward Snowden. Für mich war das der Lackmustest der Bundesdeutschen Demokratie in beiderlei Hinsicht. Snowden hat einen Asylantrag für Aufnahme in Deutschland gestellt. Der Asylantrag wurde angelehnt und die Gründe dafür dürfen aus "Datenschutzgründen" und zum "Schutz seiner Persönlichkeitswerte" nicht rausgegeben werden.
Vermutliche Ursache: Formfehler, da der Antrag auf deutschem Boden gestellt werden muss. Wenn wir aus Prinzip der Menschenwürde und Menschenrechte dazu verpflichtet sind, Asyl zu gewähren, war das schwach. Wir hatten ja festgehalten, das Menschenrechte für alle gelten. Hätte man Snowden Asyl gewährt, so wäre er spätestens bei Ankunft auf Deutschem Boden im Transitbereich des Flughafens von der Militärpolizei der USA verhaftet worden und die Bundesregierung hätte
nichts aber auch absolut nichts dagegen tun können. Grundlage sind die Verträge über die Truppen-Stationierung, die der US Militärpolizei komplett freie Hand beim Umgang mit ihren Staatsbürgern (nicht nur Militär und deren Angehörigen) gibt. Ich vermute jedoch, dass man das Flugzeug vor dem Erreichen des Deutschen Luftraums auf einen US-Stützpunkt (z.B. in Polen) umgeleitet hätte. Ich hatte die betreffenden Texte (und die Bestätigung, dass das auch nach 1990 noch gilt) ja oben gebracht. Dann hätten wir die konkrete und handfeste Bestätigung, dass Grundgesetz und Menschenrechte, aber auch die Politik im eigenen Land komplett für die Füße sind.
Der andere Fall: Khaled al-Masri. Der war bis zu seiner Entführung ein unbescholtener BRD-Bürger ist von den USA per "extraordinary rendition" in Mazedonien gekidnapped und gefoltert worden. Als die Deutsche Regierung davon erfahren hat, hat sie ihm nicht nur jegliche Unterstützung und Beistand verweigert, sie wollte sogar seine Rückführung nach Deutschland verhindern. Schadensersatzansprüche und Klagen blieben weitgehend erfolglos und für alle strafrechtlich und politisch beteiligten ohne Folgen. Der "Rechtsstaat" war sich nicht zu schade und hat sogar das Telefon von al-Masris Rechtsanwalt abgehört, während dieser gegen die BRD geklagt hat. Im Dezember 2012 erkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Überstellung Al-Masris an den US-amerikanischen Geheimdienst als Grundrechtsverletzung an. Der Fall ist bekannt, daher lasse ich es dabei.
Wir haben hier zwei konkrete Einzelfälle. Der eine betrifft einen US-Bürger, der offensichtlich politisch verfolgt wird. Und der zweite einen BRD-Bürger, der zu Unrecht verschleppt, gefoltert und von der BRD nach Strich und Faden im Stich gelassen und noch weiter verarscht wurde.
Grundrechte und Menschenrechte sind in der BRD anscheinend scheißegal, sofern die Interessen der USA berührt werden. Da toleriert man sogar das Abhören der eigenen Regierung, der ganzen Bevölkerung und beteiligt sich daran. Für mich sind das alles handfeste Indizien, dass wir nicht einfach nur unfähig oder von Landesverrätern regiert werden, sondern von einer weisungsgebunden Quiesling-Regierung nach Gusto und Ermessen der USA.
Indizien. Beweisen kann man es nicht.
Herr Rossi hat geschrieben:
Bist du denn bekloppt! :P Ich habe keine Tiefenrecherche von dir verlangt
Natürlich bin ich bekloppt! Ansonsten wäre das doch nicht auszuhalten.
Normalerweise verweise ich bei dem Thema auf Sekundär-Literatur, wenn es mal so in die Tiefe geht. Diesmal wollte ich allerdings direkt die Quellen zitieren, weil das meiner Meinung nach die Zweifel und Vorbehalte am besten ausräumt. Ich hatte mich dann leider verschätzt, wie schwer es ist, genau die Stellen im Bundesgesetzblatt zu finden, um die es geht. Alleine 1990 wirdst du erschlagen von Änderungen und da geht diese wichtige Kram halt unter in Sachen wie Änderung zur Forstwirtschaft, Bundeswasserwege, Pensionskacke für Beamte und so weiter. Es gab ein paar interessante Knaller, die hab ich noch nicht gefunden, aber ich denke mal, das tut es auch so.
Herr Rossi hat geschrieben:
meine Frage zielte darauf ab, in welchen Fällen konkret Einfluss ausgeübt wurde, der im Ergebnis einen Bruch des Grundgesetzes zur Folge hatte, denn das wäre ein konkreter Beleg für fehlende Souveränität.
Rossi, das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Zum einen war das definitiv nicht die Frage. Die zielte doch eindeutig darauf ab, ob Berlin Bestandteil der BRD ist und dass dem nicht so ist, hatte ich belegt. Aus den gegebenen Hinweisen und den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Staatsverträgen kannst du auch direkt ableiten, dass die BRD 1990 nach (oder zeitgleich mit) der Wiedervereinigung in Teilen seine Souveränität ohne Legitimation durch den Souverän (also uns) wieder abgegeben hat *und* die Westalliierten darauf bestanden, dass die Westsektoren Berlins nicht zur BRD gehören.
Das gibt es in keinem Land der Welt, dass die Regierung und wichtige Ministerien in einem Parlament und Regierungsgebäuden zusammen kommen, die in einem "Bundesland" (Stadt Berlin) liegen, welches selbst aber größtenteils (oder ganz) kein konstitutioneller Teil des Landes ist, aber gleichzeitig Parlamentarier in Bundestag und Bundesrat entsendet, um an Gesetzen des Bundes mitzuwirken. Und das ist dann auch noch die Hauptstadt. Wie geht denn sowas?
Herr Rossi hat geschrieben:
Also sowas wie der Fall, dass die USA von deutschem Boden aus mit ihren Drohnen im Ausland Leute abmetzeln.
Der Punkt dabei sind nicht nur die Drohnen. Die Ramstein Airbase ist der Dreh- und Angelpunkt deren europäischer Logistik und da läuft alles drüber. Heidelberg beherbergt die EUCOM, die Zentrale in der nicht nur alle Infos für NATO-Entscheidungen in Europa einlaufen. Dort sitzen auch die Israelis mit am Tisch (und nicht beim AFRICOM) und dort läuft auch alles zusammen, was z.B. Syrien, Libanon und die Grenze Türkei/Irak betrifft.
Die oft genannte Parole "Von Deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen" hatte sich von jeher erledigt, denn die USA kümmert das nicht. Im Übrigen: Der völkerrechtswidrige Krieg gegen Serbien. Deutsche Tornados haben dabei ja nur "Aufklärungsflüge" gemacht. Die daran beteiligten Luftwaffen-Piloten hatten just vorher intensiv Präzisionsangriffe im Tiefflug in Goose Bay/Kanada trainiert und sind bei den "Aufklärungsflügen" im Kriegsgebiet fast nie mit den Recce-Pods geflogen, sondern mit Zeug behangen worden, dass sie sonst nur ganz selten zu sehen bekommen.
In Afghanistan im Bezug auf die Tornados das gleiche Spiel. Die KSK hat für das US Special-Forces Command auch so einige Einsätze mit fragwürdiger Zielgebung ausgeführt. Zuerst halt unwichtige Aufgaben so nach dem Motto: "Mal sehen, ob die es drauf haben." Später dann Aufklärung und Aufspüren von "Terroristen" mit der Order "apprehend" (also Festnehmen). Kleine Fische erstmal. Fix wurde daraus dann "apprehend or terminate" und dann eigentlich nur noch: "terminate". Bis dann mal ein Kommandeur 'nen Arsch in der Hose hatte und wissen wollte, wie sich das mit BW-Vorschriften und Gesetzen verträgt, da einige der bislang festgenommenen oder "erlegten" Kandidaten nicht offensichtlich als Kombattanten einzuordnen waren. Gab einen riesen Stunk und das Ende vom Lied war, dass die KSK von den USA nicht mehr für sowas eingesetzt wurde. In ein paar Jahren wird sicherlich der eine oder andere von denen mal richtig auspacken, was da für eine Scheiße gelaufen ist.
Herr Rossi hat geschrieben:
Wo wurde aufgrund von alliierter Einflussnahme das Grundgesetz bisher konkret ausgehebelt und bitte nicht zu nah an das Ende des zweiten Weltkrieges heranrücken, denn da würde wohl keiner sowas in irgend einer Form bezweifeln?
Kam dir an Schröders Abgang was komisch vor und wie Merkel noch als Kanzlerkandidatin der CDU/CSU schon in vorauseilendem Gehorsam zu George Bush geflogen ist und eine Audienz bekam? Ich würde da mal ansetzen. Kann man natürlich alles nicht beweisen. Der Punkt für mich ist: Wenn die Besatzungsstatuten noch weitgehend gelten (und danach sieht es aus), dann haben die Westalliierten weitreichende Möglichkeiten zum Eingriff in die deutsche Politik, Presse und Justiz. Auf jeder Ebene. Wird das genutzt? Hat man früher vielleicht weniger getan. In der heutigen Lage und den mit diesen Knallchargen hüben wie drüben? Da muss man schon ziemlicher Idealist sein, um sowas auszuschließen. Ist halte es daher nicht nur für möglich, sondern für wahrscheinlich. So mancher Schlenker der bundesdeutschen Politik (z.B. das Rumgeeiere mit Moskau) geht meiner Meinung nach nicht auf reine Dummheit und Unvermögen zurück. Aber das ist halt meine Meinung und Beweise wird es dafür keine Geben.
Herr Rossi hat geschrieben:
Wo ist denn da der Unterschied? Ob ich die Basis der Gesetzgebung Grundgesetz oder Verfassung nenne? Wenn das Ding, was man da an der Basis der Rechtsordnung, sich zusammengeschrieben hat, für die höchsten Gerichten als Grundlage für ihre Rechtssprechung gilt, in wiefern spielt dann die Benennung dessen eine faktische Rolle? Einflussnahme von außen ist bei beiden Konstrukten möglich und wenn es gegen diese Basisregeln verstößt, dann bleibt es so oder so kritisch. Sorry, aber ich raff diese Differenzierung nicht.
Völkerrecht. Gibt sich ein Volk eine Verfassung, so wählt es eine Verfassungsgebende Versammlung. Diese erarbeitet die Verfassung, die dann dem Volk zur Annahme vorgelegt wird. Die Verfassung legt auch die Struktur der Länder, das Wahlgesetz, Struktur und Machtbefugnisse von Parlament und den anderen Regierungsapparaten fest. Dann wird gewählt. Sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene (bei föderaler Struktur) und die Regierungen von Bund und Länder organisieren sich. Gab es zu dem Zeitpunkt Übergangsregierungen, so geben diese ihre Machtbefugnisse an die neuen Landes- und Bundesregierung ab.
Hier geht es schon los:
1.) Die Westalliierten haben die Ländergrenzen festgelegt und willkürlich verschoben. Mein Heimatort lag z.B. ursprünglich mal in Hessen und dann in Rheinland-Pfalz. Kein schlechter Tausch.
2.) Die Übergangsregierungen von Bund und Ländern waren mit provisorischen Quiesling-Regierungen besetzt und die zur Wahl zugelassenen Parteien ebenso.
3.) Die Verfassungsgebende Versammlung war von den Westalliierten handverlesen.
4.) Die "Verfassung" (GG) musste den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt werden und Adenauer wurde informiert, über welche Artikel man sich "alliierte Vorbehalte" behielt und welche man zu ignorieren gedachte.
5.) In zwei Bundesländern wurde erst gewählt, nachdem die Bundestagswahl durch war.
6.) Die "Verfassung" wurde nie dem Volk zur Genehmigung vorgelegt, sondern von den handverlesenen "Saubermännern" in Bundes- und Landeregierung ratifiziert. Bis auf bei den Bayern, die sie nie ratifizierten, aber sich trotzdem dran halten wollten.
7.) Die "Verfassung" galt nicht für das "gesamte Deutsche Volk", sondern einen Rumpfstaat in "Trizonesien". Verstoß gegen Artikel 41 der Haager Landkriegsordnung, der eine Besatzungsmacht definitiv nicht das Recht gibt, einen separaten Staat auf besetztem Gebiet zu errichten. Den Punkt lassen wir aber mal fallen - höhere Gewalt und Sachzwänge.
Herr Rossi hat geschrieben:
Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus.
Tadaaa!
Und bei uns halt nicht. Damals nicht, heute nicht und dazwischen auch nicht. Aus oben genannten Gründen ist unser "Grundgesetz" halt nicht von der "verfassungsgebenden Gewalt" ausgegangen.
Und heute sind wir auch weit davon entfernt. Weil unsere "Verfassung" in Sachen Judikative zwar recht genau sagt, wie es sein SOLL. Aber die Praxis ist halt anders.
Das fängt schon beim "Verfassungsgericht" an. Das ist nicht wirklich unabhängig und die Richter dort werden von der jeweiligen Regierung ernannt. So werden dann mal ganz fix "unbequeme" Verfassungsklagen nicht zugelassen, weil sie politisch ungenehm sind.
Der Rest der Judikative? Die Gerichte sollten laut GG unabhängig sein. Das GG definiert das als "Ziel". In der Realität unterstehen sie dem Justizministerien von Bund oder Ländern. Richter wird (und bleibt) nur, wer Quote bringt und keine Entscheidungen trifft, die dem Staat weh tun. Sobald dann mal jemand gegen Behörden und Staat klagt, ist es mit der Unabhängigkeit der Richter doch vollends dahin. Was spricht dagegen, Richter demokratisch vom Volk direkt wählen zu lassen? Natürlich nur entsprechend geschulte Juristen, die dazu befähigt sind, Recht zu sprechen. So könnten z.B. Bürger eines Landkreises die Richter wählen, die bei ihnen am Amtsgericht Recht sprechen sollen, die Bürger eines Bundeslandes die Richter am Landgericht u.s.w..
Das würde ich mal als demokratischen Idealzustand darstellen und mir so wünschen.
Herr Rossi hat geschrieben:
Solange die Rechtssprechung nicht gegen die Regeln des Grundgesetzes verstößt, hat es faktisch Verfassungsstatus. Auch wenn die Politik irgend welche Verträge mit den Alliierten schliesst, die diese Grundsätze brechen, bedeutet das noch nicht, dass das auch rechtlich gedeckt ist. Daher würde ich dir erst dann zustimmen, dass man das Grundgesetz als Verfassung in Frage stellen muss, wenn klar ersichtlich durch die oberste Rechtssprechung Artikel des Grundgesetzes gebrochen werden aufgrund von Verträgen mit den ehemaligen Besatzungsmächten.
Ist sowas passiert? (ist eine ernste, nicht polemische Frage)
Schau dir alleine mal die Dramen um die deutsche Rechtsprechung beim Wahlgesetz für die Bundestagswahlen an. Wenn man es genau nimmt, haben die den Karren vollends in den Dreck gefahren. Der Bundestag von 1990 kam illegal zusammen. So hat das Bundesverfassungsgericht irgendwann mal selbst entschieden. Die Geschichte mit den Überhangmandaten. Normalerweise hätte sich der Bundestag auflösen müssen und Neuwahlen ausrufen müssen. Stattdessen hat der illegal zusammen gekommene Bundestag das Wahlgesetz einfach geändert und selbst diese Änderung fiel wieder beim Verfassungsgericht durch und es musste erneut nachgebessert werden. Das passierte aber erst eine Bundestagswahl später. Verfassungsrechtlich sind wir seitdem jenseits von Gut und Böse, da Bundestag und Bundesrat seitdem fleißig alle möglichen Gesetze geändert haben.
Nur klag mal deswegen beim Bundesverfassungsgericht und schau was passiert. Keine einzige Klage in der Hinsicht wurde in den letzten 25 Jahren zugelassen - und es gab einige. Halt weil das ein Totalschaden ist. Man kann jetzt nicht mehr alle Gesetze auf den Stand von 1990 zurückrollen und neu wählen lassen. Konnte man schon damals nicht, als das Verfassungsgericht selbst den Stein ins Rollen brachte.
Herr Rossi hat geschrieben:
Tja, Punkt für dich, denn ich habe natürlich auch noch mal rumgelesen und muss somit meine Aussage in der Form als Falsch bezeichnen, denn rechtlich hatten wir keine Wiedervereinigung, sondern den Beitritt der DDR zur BRD.
Und da haben wir das nächste Problem, wo unsere Politiker schlampig gearbeitet haben. Setz dich mal hin, hol tief Luft und pass auf, dass du nicht vom Stuhl fällst:
Das Grundgesetz beinhaltete mal den Artikel 23, der es anderen Ländern erlaubte, sich der BRD anzuschließen. Im Zuge der Wiedervereinigung und den 2+4-Verhandlungen wurde dieser Artikel 23 GG gestrichen. Als gutnachbarschaftliche Geste gegenüber den Polen, die darauf bestanden. Ansonsten hätten sich ja vielleicht irgend wann mal die ehemaligen Ostgebiete östlich von Oder und Neisse ja mit anschließen können.
Der Bundestag der alten BRD hat Artikel 23 GG deswegen per Gesetzesänderung zum 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ gestrichen. Am 31. August 1990 wurde dann der "Einigungsvertrag" zwischen der BRD und der DDR geschlossen. Und da ist nicht die "DDR" der BRD beigetreten - das ist korrekt. Nein, die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind der BRD beigetreten. Diese "neuen" Bundesländer gab es in der Form in der DDR noch nicht und die mussten sich auch erst noch konstituieren.
Paragraph 1 des "Einigungsvertrages“ enthält deswegen die Klausel "Beitritt gemäß Art. 23 GG" für die oben genannten Länder.
Frage: Wie können die "neuen Länder" der ehemaligen "DDR" den Einigungsvertrag am 31. August 1990 unterschreiben und nach Artikel 23 GG am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten? Da haben wir nämlich gleich zwei Probleme:
1.) Art 23 GG gab es seit 18.07.1990 0:00 Uhr MEZ nicht mehr.
2.) Wie können die "neuen Länder" einen Vertrag unterschreiben, wenn diese Länder sich erst am 14. Oktober gebildet haben?
Nochmal: Wie könne Länder (die es NOCH nicht gibt!) bereits am 03. Oktober zu etwas beitreten und sich dabei auf einen bereits abgeschafften Artikel im GG berufen?
Juristen kennen im Recht den Begriff der "Unmöglichkeit“. So sind Vereinbarungen oder Verträge, die Bestandteile oder Vorraussetzungen enthalten, die unmöglich sind, die sind
nichtig. Und der "Einigungsvertrag“ hat gleich mehrere Unmöglichkeiten enthalten.
Richtig gewesen wäre: Die neuen Bundesländer bilden sich. Es wird dort gewählt. Dann stimmen entweder das Volk dort oder die Landesparlamente dafür oder dagegen, der BRD beizutreten. Unterm Strich also das gleiche Endergebnis. Aber was man hier gemacht hat, war völkerrechtlich total bescheuert und hat einen an sich nichtigen Einigungsvertrag hervorgebracht. Nur wer will dagegen klagen? Und wo? Und warum eigentlich? Kannste knicken.
Artikel 134 der Weimarer Verfassung definierte auch die allgemeine Steuerpflicht und das Steuerrecht des Bundes konnte sich darauf gründen. Hat man beim GG aus unerfindlichen Gründen weggelassen.
Ich breche das mal hier ab, weil das Thema ist noch 'ne Ecke komplexer, als ich das in meiner Eile hier ansprechen konnte und wollte. Inhaltlich halte ich das GG für nicht schlecht. Aber es ist halt ein Provisorium und sollte irgendwann mal von einer Verfassung abgelöst werden, die in freiheitlicher und demokratischer Weise zusammen gekommen ist. Alleine schon, um jeden Zweifel auszuräumen. Die BRD befindet sich meiner Meinung als Staat auf ganz, ganz dünnen Eis und die Politik hat völkerrechtlich so viele Totalschäden hingelegt, dass das ganze zu einem Quatsch-Comedy-Club geworden ist. Wozu sitzen die ganzen Juristen im Bundestag, wenn sie dann bei entscheidenden Themen so einen Mist bauen? Ok, der "Beitritt" der DDR-Länder musste fix gehen. Keine Frage. Aber dass man da so geschludert hat? Unglaublich. Aber leider wahr.