http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/544452Das Straßburger Urteil zur 'Blutschande' ist gewiss kein Schandurteil. Es ist aber auch kein Ruhmesblatt für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Die Entscheidung hilft weder den Befürwortern der Strafbarkeit 'verbotener Liebe' unter erwachsenen Geschwistern noch den Gegnern und schon gar nicht dem Kläger. Im Kern begnügt sich das Gericht mit einer Zustandsbeschreibung - einerseits der unterschiedlichen Rechtslage in den 47 Ländern des Europarats, andererseits der eigenen Rolle. Die ist zunehmend von Zurückhaltung gegenüber den nationalen Gerichten und Rechtsordnungen geprägt, wozu die Kritik aus Deutschland und Großbritannien wesentlich beigetragen hat. Und wovon zuletzt insbesondere diese Länder profitiert haben.
Imho sehr guter Artikel der SZ. Das zeigt, das Deutschland zu den konservativsten Nationen überhaupt zählt. Es nicht zu glauben, das Moralvorstellungen und Ideologien aus der übelsten Zeit des letzten Jahrhunderts sich nach wie vor in Gesetzen wiederfinden.